FW-DO: Änderung in der Straßenverkehrsordnung
Dortmund (ots)
Immer wieder kommt es zu langen Staus nach Verkehrsunfällen auf Autobahnen, Bundes- und Landstraßen. Oftmals ergeben sich Zeitverzögerungen von bis zu vier Minuten für die anrückenden Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften, weil die Rettungsgasse durch viele Autofahrer erst gebildet wird, wenn die Einsatzkräfte im Spiegel zu sehen sind. Um diese, in manchen Fällen, lebensrettende Maßnahme noch besser in den Köpfen der Autofahrer zu etablieren hat sich auch der Gesetzgeber mit diesem Thema auseinander gesetzt.Am 14.12.2016 tritt die Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Hieraus ergibt sich eine für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei sehr wichtige Änderung.
Der §11 Absatz 2 wurde wie folgt geändert: "(2) Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden."
Durch diese Änderung wird also unmissverständlich klargestellt wann und wo eine Rettungsgasse zu bilden ist.
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