FW-D: Rauchmelder alarmiert Nachbarn - Feuerwehr rettet 28-jährige Frau aus verrauchter Wohnung
Düsseldorf (ots)
Montag, 26. Februar 2018, 21.24 Uhr, Jostenstraße, Reisholz
Ein piepsender Rauchmelder alarmiert die Nachbarn eines Mehrfamilienhauses die daraufhin die Feuerwehr zur Hilfe riefen. Die Einsatzkräfte öffneten die Wohnungstür und retteten die 28-jährige Mieterin aus dem verrauchten Appartement. Der Auslöser war angebranntes Essen auf dem Herd. Die Frau wurde durch den Rettungsdienst zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus transportiert.
Am Montagabend wurden die Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Düsseldorf-Reisholz durch den Alarm eines Rauchmelders aufgeschreckt. Die alarmierten Einsatzkräfte der Feuerwachen Frankfurter Straße, Werstener Feld, des Rettungsdienstes sowie der Freiwilligen Feuerwehr Garath trafen bereits wenige Minuten später an der Jostenstraße an.
Das Piepsen des "kleinen Lebensretters" konnte in einer Wohnung im zweiten Obergeschoss lokalisiert werden. Da auf Klingeln und Klopfen die Mieterin nicht öffnete, musste die Tür zum Appartement durch die Einsatzkräfte gewaltsam geöffnet werden. Damit der beißende Brandrauch aus der Wohnung nicht in den Treppenraum des Hauses gelangte, setzte die Feuerwehr einen Hochleistungslüfter ein umso den Qualm in der Wohnung zu halten. Zeitgleich durchsuchte ein Atemschutztrupp die verrauchte Wohnung und konnte die 28-jährige Mieterin schnell aus dieser retten. Der Rettungsdienst versorgte die junge Frau vor Ort und transportierte sie anschließend in ein nahe gelegenes Krankenhaus.
Anschließend wurde ein Topf mit angebranntem Essen auf dem Herd abgelöscht. Mit einem Hochleistungslüfter befreiten die Einsatzkräfte die Wohnung von dem Brandrauch.
Der Schaden blieb auf den Topf sowie das darin befindliche Essen beschränkt. Nach rund 45 Minuten kehrten die 30 Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst zu ihren Wachen zurück.
Anmerkung für die Redaktionen: Seit dem 01.01.2017 gilt in Nordrhein-Westfalen in allen Wohnungen - Neubau genauso wie bereits in bestehenden Gebäuden - die Rauchmelderpflicht. Es ist jeweils mindestens ein Rauchmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, zu installieren. Der Einbau hat durch den der Eigentümer zu erfolgen. Für die Betriebsbereitschaft ist der Besitzer oder bei Mietwohnungen der Mieter verantwortlich.
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