FW-MG: Rettungsgasse rettet Leben!
Mönchengladbach-BAB 61, 16.10.17, 16:35 Uhr, BAB 61 Fahrtrichtung Koblenz (ots)
Im Einsatz war der Hilfeleistungszug der Feuer- und Rettungswache II (Holt), der Rüstwagen aus dem Technik- und Logistikzentrum (Holt), zwei Rettungswagen, ein Notarzteinsatzfahrzeug und der Führungsdienst der Berufsfeuerwehr Mönchengladbach mit 18 Einsatzkräften. Vorsorglich alarmiert waren zusätzlich die FF-Einheiten Wickrathberg und Wanlo. Diese kamen aber nicht zum Einsatz.
Heute Nachmittag im Feierabendverkehr kam es auf der Bundesautobahn 61 in Fahrtrichtung Koblenz kurz vor der Anschlussstelle Güdderath zu einem Verkehrsunfall mit zwei beteiligten PKW. Hierbei wurden alle Insassen, zwei Frauen und ein Kind, leicht verletzt.
Die Anfahrt zur Einsatzstelle gestaltete sich schwierig, da zunächst keine Rettungsgasse vorhanden war, bzw. diese sich nur zögerlich bildete. Beim Eintreffen standen die beiden beteiligten Fahrzeuge stark beschädigt auf der Überholspur. Die Insassen hatten die Fahrzeuge bereits verlassen, standen auf dem Seitenstreifen und wurden durch mehrere Ersthelfer betreut. Nach einer umfassenden Untersuchung und Behandlung durch den Notarzt erfolgte der Transport der Verletzten mit Rettungswagen in umliegende Krankenhäuser. Betriebsmittel liefen aus den Fahrzeugen nicht aus, so dass technische Maßnahmen durch die Feuerwehr nicht notwendig waren. Weil die Fahrzeuge aber auf der Überholspur standen, erfolgte durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr eine umfassende Einsatzstellenabsicherung.
Hinsichtlich der Unfallursache hat die Autobahnpolizei die Ermittlungen aufgenommen.
In diesem Zusammenhang möchte die Feuerwehr erneut auf die Wichtigkeit der Rettungsgasse hinweisen und bei den motorisierten Verkehrsteilnehmern für Verständnis werben. Die Rettungsgasse kann bei Unfällen auf Autobahnen oder im dichten Stadtverkehr Leben retten. Sie dient dazu, dass Fahrzeuge der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der Polizei schnellstmöglich zum Einsatzort kommen. Leider vergessen Autofahrer häufig, eine Rettungsgasse zu bilden oder es kommt zu Problemen beim Versuch. Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.
Einsatzleiter: Brandamtmann Heinrich Roemgens
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