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BPOLI S: Lebensgefährliche Gleisüberschreitungen

Tübingen (ots)

Zwischen dem Tübinger Hbf und Tübingen-Derendingen überschritten in jüngster Vergangenheit wiederholt Personen verbotswidrig das Bahngleis. In unmittelbarer Nähe des betroffenen Bereiches befindet sich ein Kinderspielplatz.

Das Bundespolizeirevier Tübingen wird diesen Bereich zukünftig verstärkt überwachen, da Erkenntnisse vorliegen, dass trotz neu aufgestellten Verbotsschildern der DB AG dies ignoriert wird.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang nachdrücklich vor diesen lebensgefährlichen Gleisüberschreitungen. Das Betreten von Gleisanlagen ist verboten. Insbesondere Erwachsene sollten grundsätzlich Ihrer Vorbildfunktion gegenüber Kindern gerecht werden.

Ein herannahender Zug wird je nach Witterung nicht bemerkt und bei einer Geschwindigkeit von über 100 Stundenkilometern beträgt der Bremsweg eines Zuges bis zu 1.000 Metern. Bei einer Notbremsung können außerdem Fahrgäste verletzt werden.

Eine unerlaubte Gleisüberschreitung - ohne eine konkrete Gefährdung eines Zuges - stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld in Höhe von 25,- Euro geahndet werden. Muss ein Lokführer eine Notbremsung einleiten, hat dies strafrechtlich Konsequenzen, da dann ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr vorliegt.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Joachim Zepf
Telefon: 07071/ 7952830- 0
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
http://www.twitter.com/bpol_bw

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