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BPOLI S: Strafvollstreckung wegen Erschleichens von Leistungen: 119 Tage Restfreiheitsstrafe

Stuttgart (ots)

Beamte der Bundespolizei haben am Dienstagmorgen (22.05.2018) gegen 10.00 Uhr einen 63-Jährigen im Stuttgarter Hauptbahnhof festgenommen. Die Polizeibeamten überprüften die Personalien des Mannes im Rahmen einer Personenkontrolle. Hierbei stellte sich heraus, dass der bereits wegen Erschleichens von Leistungen verurteilte ungarische Staatsangehörige von der Staatsanwaltschaft Traunstein mit einem Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde, da er die gegen ihn verhängte Geldstrafe nicht vollständig bezahlt hatte. Der wohnsitzlose Mann konnte die noch offene Strafe nicht begleichen, sodass er nun ersatzweise für 119 Tage ins Gefängnis muss. Bundespolizisten brachten den 63-Jährigen anschließend in eine Justizvollzugsanstalt.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Pressestelle
Daniel Kroh
Telefon: 0711 / 55049 - 107
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
http://www.twitter.com/bpol_bw

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