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BPOLI S: Leichtsinnige Aktion: Alkoholisierter 30-Jähriger läuft entlang der Gleise

Obertürkheim/Mettingen (Esslingen/Neckar) (ots)

Ein 30-jähriger Frühlingsfestbesucher begab sich am Donnerstagabend (02.05.2019) gegen 22.10 Uhr leichtsinnig in Lebensgefahr. Ein Zeuge meldete, dass der im Landkreis Freudenstadt wohnende Mann im Bahnhof Obertürkheim, vom Bahnsteig 6 aus, den Gleisbereich betrat und in Richtung Esslingen lief. Alarmierte Beamte der Bundes- und Landespolizei sperrten daraufhin die Bahnstrecke zwischen Obertürkheim und Mettingen (Esslingen/Neckar) und suchten den Gleisbereich ab. Gegen 22.40 Uhr trafen die Polizeibeamten den mit etwa 1,9 Promille alkoholisierten Mann an. Er teilte den Einsatzkräften mit, dass er nach Hause laufen wollte. Durch die polizeilichen Gleissperrungen in der Zeit von 22.16 Uhr bis 22.57 Uhr kam es zu mehreren Zugverspätungen und -ausfällen.

Aufgrund der sich wiederholenden Vorfälle weist die Bundespolizei eindringlich daraufhin, dass Aufenthalte im Gleisbereich lebensgefährlich sind. Besonders im Zusammenhang mit dem Stuttgarter Frühlingsfest betreten Reisende häufig unerlaubt den Gleisbereich. Die hieraus resultierende Lebensgefahr wird oftmals unterschätzt.

Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Ein Zug, der sich mit 160 km/h nähert, benötigt für eine Strecke von 100 Metern gerade einmal 2,2 Sekunden. Züge können Hindernissen nicht ausweichen und selbst bei einer sofort eingeleiteten Schnellbremsung beträgt der Bremsweg mehrere hundert Meter. Ein elektrisch betriebener Zug, selbst bei einer Geschwindigkeit von über 200 km/h, ist für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er bereits vorbeifährt.

Zudem wird die Sogwirkung von vorbei- und ausfahrenden Zügen meist nicht bedacht. Die weiße Linie an Bahnsteigen markiert den Sicherheitsabstand zum Gleis und ist in jedem Fall einzuhalten. Ein Aufenthalt zwischen Bahnsteigkante und der weißen Linie ist verboten.

Vielen Personen ist nicht bewusst, dass auch außerhalb des ausgehängten Fahrplanes ein Zugverkehr (z.B. Sonder- oder Güterzüge) stattfindet.

Bahngleise dürfen nur an den hierfür bestimmten Stellen, wie z.B. Über- oder Unterführungen, überquert werden. Weitere Tipps und Hinweise zum Verhalten auf Bahnanlagen finden Sie auf der Internetseite der Bundespolizei oder unter dem folgenden Link (https://www.bundespolizei.de/Web/DE/02Sicher-im-Alltag/04Sicher-auf-Bahnanlagen/Sicher-auf-Bahnanlagen_node.html).

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Pressestelle
Daniel Kroh
Telefon: 0711 / 55049 - 107
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
http://www.twitter.com/bpol_bw

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