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BPOLI S: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und Bundespolizei: Chef bezahlt Geldstrafe für Angestellten

Stuttgart (ots)

Eine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verhinderte am Sonntagabend (12.05.2019) der Chef eines 34-jährigen Mannes. Beamte der Bundespolizei kontrollierten den ungarischen Staatsangehörigen gegen 18.55 Uhr im Stuttgarter Hauptbahnhof im Rahmen einer Personenkontrolle. Hierbei stellten die Bundespolizisten fest, dass der bereits wegen eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilte 34-Jährige von der Staatsanwaltschaft Stuttgart mit einem Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde, da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Sein Chef beglich die geforderte Strafe für seinen Angestellten, sodass diesem eine Ersatzfreiheitsstrafe erspart blieb. Der in Stuttgart wohnende 34-Jährige muss allerdings erneut mit einem Strafverfahren rechnen: Die eingesetzten Beamten fanden bei der Durchsuchung des Mannes Betäubungsmittel auf.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Pressestelle
Daniel Kroh
Telefon: 0711 / 55049 - 107
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
http://www.twitter.com/bpol_bw

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