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BPOLI S: Gleise überschritten und Zug ausgebremst

Metzingen (ots)

Zwei Männer haben am gestrigen Mittwochabend (12.08.2020) gegen 18:00 Uhr einen Regionalzug im Bahnhof Metzingen zu einer Schnellbremsung gezwungen. Die beiden Personen überquerten nach bisherigen Erkenntnissen den Gleisbereich zwischen Bahnsteig eins und zwei, als ein herannahender Interregio-Express den Bahnhof Metzingen durchfahren wollte. Bei Erkennen der Gefahrensituation leitete der Triebfahrzeugführer des Regionalzuges zwischen Stuttgart und Tübingen unverzüglich eine Schnellbremsung ein und gab zudem Achtungspfiffe ab. Offenbar nur durch das schnelle Handeln des Bahnmitarbeiters verblieben die beiden Täter augenscheinlich unverletzt und wurden vom Zug nicht erfasst. Noch vor Eintreffen der alarmierten Streifen der Landespolizei entfernten sie sich jedoch vom Tatort und konnten trotz der anschließenden Fahndungsmaßnahmen nicht mehr angetroffen werden. Die im Zug befindlichen Reisenden verblieben durch die Schnellbremsung unverletzt. Einer der beiden augenscheinlich jugendlichen Täter soll zur Tatzeit mit einem weißen T-Shirt und einer weißen knielangen Hose bekleidet gewesen sein. Eine Beschreibung der zweiten Person liegt derzeit nicht vor. Das Bundespolizeirevier Tübingen hat inzwischen die Ermittlungen wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffes in den Bahnverkehr aufgenommen und bittet Zeugen sich unter der Telefonnummer +49711870350 zu melden.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang vor den Gefahren an Bahnanlagen: Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Ein Zug, der sich mit 160 km/h nähert, benötigt für eine Strecke von 100 Metern gerade einmal 2,2 Sekunden. Züge können Hindernissen nicht ausweichen und selbst bei einer sofort eingeleiteten Schnellbremsung beträgt der Bremsweg mehrere hundert Meter. Ein elektrisch betriebener Zug, selbst bei einer Geschwindigkeit von über 200 km/h, ist für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er bereits vorbeifährt. Zudem wird die Sogwirkung von vorbei- und ausfahrenden Zügen meist nicht bedacht. Die weiße Linie an Bahnsteigen markiert den Sicherheitsabstand zum Gleis und ist in jedem Fall einzuhalten. Ein Aufenthalt zwischen Bahnsteigkante und der weißen Linie ist verboten. Vielen Personen ist nicht bewusst, dass auch außerhalb des ausgehängten Fahrplanes ein Zugverkehr (z.B. Sonder- oder Güterzüge) stattfindet. Bahngleise dürfen nur an den hierfür bestimmten Stellen, wie z.B. Über- oder Unterführungen, überquert werden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Pressestelle
Sebastian Maus
Telefon: 0711 / 55049 - 109
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
http://www.twitter.com/bpol_bw

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