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BPOLI-KN: Sachbeschädigung: DNA überführt Täter

Gottmadingen; Singen (ots)

   - gemeinsame Pressemitteilung des Amtsgerichtes Singen und der 
     Bundespolizeiinspektion Konstanz-

Am 24. August letzten Jahres schlug ein unbekannter Täter am Bahnhof Gottmadingen die Scheibe eines Schaukastens ein. Dabei entstand ein Schaden in Höhe von ca. 200,- Euro. Bei der Tat verletzte sich die Person am kleinen Finger und hinterließ am Tatort eine Blutspur. Den aufnehmenden Beamte der zuständigen Bundespolizeiinspektion Konstanz kam dieser Umstand gelegen. Sie konnten eine DNA-Probe des Täters sichern und veranlassten einen Abgleich in der DNA-Datenbank.

Tatsächlich lieferte die Auswertung einen Treffer. Ein 21-jähriger Deutscher rückte ins Licht der Ermittlungen. In der Vernehmung gab dieser schließlich die Tat zu und schilderte den Tathergang. Demnach gab er an, an besagtem Abend stark unter Alkoholeinfluss gestanden zu haben. Im Nachhinein tat ihm der Vorfall leid.

Das Amtsgericht Singen verurteilte den Mann nun wegen Sachbeschädigung per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 25,- Euro. Insgesamt also zu 500,- Euro. Der Strafbefehl ist bereits rechtskräftig.

Rückfragen bitte an:

Benjamin Fritsche
Bundespolizeiinspektion Konstanz
Pressesprecher
Telefon: 07531 1288 - 103 (zentral: -0)
E-Mail: bpoli.konstanz.oea@polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.konstanz@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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