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Bundespolizeiinspektion Konstanz

BPOLI-KN: Ergebnisse aktueller Fahndungsmaßnahmen der Bundespolizeiinspektion Konstanz an der Deutsch-Schweizer Grenze

Konstanz/ Friedrichshafen (ots)

Im Rahmen der Binnengrenzfahndung an der Deutsch-Schweizer Grenze waren Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz in den vergangenen Wochen lagebildabhängig unter anderem wieder in grenzüberschreitenden Zügen im Einsatz; ferner wurden Reisende in international verkehrenden Fernreisebussen überprüft.

Im Monat Juni beanzeigte die Konstanzer Bundespolizeiinspektion dabei 56 Personen wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise sowie elf wegen unerlaubten Aufenthaltes. So wurde am frühen Morgen des 13. Juni bei der Überprüfung eines Reisenden in einem Fernreisebus aus der Schweiz festgestellt, dass gegen den Mann eine Wiedereinreisesperre für Deutschland vorlag. Der rumänische Staatsangehörige war in Deutschland in den vergangenen Jahren mehrfach wegen Eigentumsdelikten auffällig geworden. Daher hatte die zuständige Ausländerbehörde die Freizügigkeit des 19-Jährigen im vergangenen Jahr aberkannt und den Mann abgeschoben. Der Mann ist nach Abschluss der Ermittlungen noch am Abend des 13. Juni nach Rumänien abgeschoben worden (vgl. Pressemitteilung unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/116092/4295972).

In neun Fällen sind im Monat Juni durch die Konstanzer Bundespolizei ferner Ausschreibungen zur Festnahme festgestellt worden. Darunter ein 53-jähriger Reisender, der am Morgen des 1. Juni im Stadtbahnhof Friedrichshafen überprüft worden ist. Dabei wurde festgestellt, dass gegen den Mann mit polnischer Staatsangehörigkeit im polizeilichen Fahndungsregister ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ravensburg vorlag. Hintergrund war eine rechtskräftige Verurteilung wegen Diebstahls. Der Verurteilte hatte die daraus resultierende Geldstrafe bisher nicht bezahlt. Daher erließ die Staatsanwaltschaft schließlich Vollstreckungshaftbefehl. Der Festgenommene zahlte die Geldstrafe in Höhe von 500.- EUR auch nach seiner jetzigen Festnahme nicht und wurde daher zum Zwecke der Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzuganstalt gebracht.

Darüber hinaus verzeichnete die Bundespolizei Konstanz im Rahmen ihrer Überprüfungen im Juni - neben Urkundenfälschungen und sichergestellten Waffen - auch 20 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Allgemeine Hinweise: Die Bundespolizeiinspektion Konstanz ist zuständig in den Landkreisen Konstanz, Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen, Tuttlingen und dem Zollernalbkreis. Der Einsatz gegen Schleuser und die irreguläre Migration sind Schwerpunkte der Arbeit der Bundespolizei im hiesigen Inspektionsgebiet. In vielen Aufgabenbereichen arbeitet die Konstanzer Bundespolizei eng mit benachbarten und ausländischen Sicherheitspartnern zusammen.

Werle

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78467 Konstanz
Telefon: 07531 1288 - 104 (zentral: -0)
Mobil: 0175 901 8776
Fax: 07531 1288 - 199
E-Mail: bpoli.konstanz.oea@polizei.bund.de
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