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Bundespolizeiinspektion Konstanz

BPOLI-KN: Festnahme mehrerer gesuchter Personen durch die Bundespolizei

Konstanz (ots)

In den letzten Tagen nahmen Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz mehrere gesuchte Personen fest.

So wurde am vergangenen Freitag gegen 14 Uhr in Bietingen bei der Überprüfung eines 29-jährigen Mannes nach dessen Einreise aus der Schweiz festgestellt, dass gegen den Mann ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Rottweil vorlag. Hintergrund war hier eine rechtskräftige Verurteilung des Amtsgerichtes Spaichingen aus dem Jahr 2018 wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung. Die aus dem Strafbefehl resultierende Geldstrafe in Höhe von 4.500.- EUR hatte der Schweizer bisher nicht bezahlt, weshalb die Staatsanwaltschaft schließlich die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen anordnete. Der Reisende konnte am Freitag nach seiner Festnahme die Vollstreckung abwenden, indem er die geforderte Geldstrafe nun beglich. Er setzte im Anschluss seinen Weg fort.

Gegen 18 Uhr wurde dann am Freitag am Emmishofer Tor in Konstanz ein weiterer Vollstreckungshaftbefehl bei der Überprüfung eines 30-jährigen Italieners festgestellt. Hier suchte die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen nach dem Mann. Nach Zahlung der geforderten Gelstrafe in Höhe von 315.- EUR wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz konnte der Mann weiterreisen.

Am Samstagabend überprüften Bundespolizisten in Konstanz auf dem Döbele-Parkplatz Reisende in einem Fernreisebus aus der Schweiz. In dem Bus saß ein 38-Jähriger, bei dessen Überprüfung ein Vorführungshaftbefehl des Amtsgerichtes Hof festgestellt wurde. Dem deutschen Staatsangehörigen wird ebenfalls ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Er wurde nach seiner Festnahme einem Haftrichter vorgeführt.

Am gestrigen Sonntag wurden dann bei der Überprüfung eines 44-jährigen Deutschen in Konstanz gleich zwei Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Ravensburg festgestellt. Hintergrund waren hier rechtskräftige Verurteilungen wegen Trunkenheit im Verkehr und Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeiten-Gesetz. Der Mann sollte insgesamt 4.220,- EUR Gesamtgeldstrafe zahlen. Da er den geforderten Betrag nicht entrichtete, wurde er zur Verbüßung einer 140-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe - nebst einem Tag Erzwingungshaft - in eine Justizvollzuganstalt gebracht.

Werle

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