Bundespolizeiinspektion Konstanz
BPOLI-KN: Bundespolizeilicher Vorkommnisbericht (Wochenende 12./ 13.10.2019)
Konstanz (ots)
Nachfolgend der Vorkommnisbericht der Bundespolizeiinspektion Konstanz vom vergangenen Wochenende (12./ 13.10.2019)
Auseinandersetzung im Zug am Haltepunkt Konstanz-Fürstenberg
Am frühen Sonntagmorgen (13.10.2019) kam es in einem Zug am Haltepunkt Konstanz-Fürstenberg zu einer Auseinandersetzung zwischen Reisenden. Die Bundespolizei sucht Zeugen des Vorfalls. Gegen 06:30 Uhr geriet nach bisherigen Erkenntnissen ein noch unbekannter Mann mit einer Personengruppe am Haltepunkt Konstanz-Fürstenberg verbal in Streit. Schließlich verlagerte sich der Streit in einen haltenden Zug hinein; dort soll der unbekannte Mann einen 21-Jährigen aus der Personengruppe dann tätlich angegriffen haben. Ein 23-Jähriger - ebenfalls aus der Gruppe - griff nach bisherigen Erkenntnissen in den Vorfall ein und wurde dabei leicht verletzt. Der 21-Jährige, der selbst unverletzt blieb, stieg mit dem 23-Jährigen noch am Haltepunkt Fürstenberg wieder aus dem Regionalzug aus. Der Tatverdächtige hingegen soll in Richtung Singen mit dem Zug (SBB 87658, "Seehas") abgefahren sein. Der genaue Ablauf des Geschehens und ob weitere Personen bei dem Vorfall verletzt worden sind, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Hinweise nimmt die Bundespolizeiinspektion Konstanz unter der Rufnummer 07531/ 1288-0 oder der kostenfreien Hotline unter 0800 6 888 000 entgegen.
Mit Haftbefehl Gesuchte gehen ins Netz
Am frühen Sonntagmorgen (13.10.2019) um 02:30 Uhr überprüfte die Bundespolizei in Bietingen (Ortsteil zur Gemeinde Gottmadingen im Landkreis Konstanz, Baden-Württemberg) zusammen mit der Eidgenössischen Zollverwaltung einen 29-jährigen PKW-Lenker. Dabei wurde festgestellt, dass gegen den Mann, der in die Schweiz ausreisen wollte, ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vorlag. Der tunesische Staatsangehörige war 2017 vom Amtsgericht Neuss wegen Betruges in drei Fällen im Tateinheit mit Wucher rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 EUR verurteilt worden. Weil der Mann die Geldstrafe bisher nicht bezahlt hatte bzw. unbekannten Aufenthalts war, erließ die zuständige Staatsanwaltschaft schließlich Vollstreckungshaftbefehl. Der Festgenommene zahlte die geforderte Geldstrafe und konnte somit eine 100-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Er setzte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seinen Weg fort und reiste aus.
Tags zuvor (12.10.) war Beamten der Bundespolizei ein Gesuchter im Bahnhof Singen ins Netz gegangen. Gegen 21 Uhr war dort ein deutscher Staatsangehöriger überprüft worden, der mit einem Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz gesucht worden war. Hintergrund war hier eine rechtskräftige Verurteilung des Amtsgerichtes Singen wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz aus dem Jahr 2016. Auch nach seiner Festnahme am Samstag zahlte der 29-Jährige die noch offene Geldstrafe in Höhe 3.000 EUR nicht; er musste alsdann eine 60-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt antreten.
Werle
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