Bundespolizeiinspektion Konstanz
BPOLI-KN: Ergebnisse aktueller Fahndungsmaßnahmen der Bundespolizeiinspektion Konstanz an der Deutsch-Schweizer Grenze
Konstanz (ots)
Im Rahmen der Binnengrenzfahndung an der Deutsch-Schweizer Grenze waren Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz in den vergangenen Wochen lagebildabhängig unter anderem wieder in grenzüberschreitenden Zügen im Einsatz. Ferner wurden Reisende im grenznahen Straßenverkehr überprüft.
Im Monat Oktober beanzeigte die Konstanzer Bundespolizeiinspektion dabei 60 Personen wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise. Darunter waren am 20. Oktober zwei Personen, die in einem Einreisezug aus der Schweiz im Singener Bahnhof überprüft worden sind. Die 38-jährige Reisende wies sich dabei mit ihrem nigerianischen Pass aus. Die genaue Überprüfung ergab, dass das vorgelegte Identitätspapier verfälscht worden ist. Auch ihr 32-jähriger Mitreisender legte den Bundespolizisten seinen verfälschten nigerianischen Pass vor. Die Beamten stellten im Ergebnis fest, dass beide Personen die notwendigen Bedingungen zur Einreise nicht erfüllten. Aufgrund des Anfangsverdachts des Missbrauchs von Ausweispapieren, der Urkundenunterdrückung und der unerlaubten Einreise wurden beide Personen beanzeigt. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen sind aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet und durchgesetzt worden.
13 Personen wurden im vergangenen Monat bei der Konstanzer Bundespolizei wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts aktenkundig.
In 16 Fällen sind im Monat Oktober durch die Konstanzer Bundespolizei ferner Ausschreibungen zur Festnahme festgestellt worden. So überprüften am frühen Morgen des 13. Oktober im Bereich Bietingen Bundespolizisten zusammen mit der Eidgenössischen Zollverwaltung einen 29-jährigen PKW-Lenker, der, wie sich bei der Kontrolle herausstellte, von der deutschen Justiz gesucht worden war. Seitens der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bestand gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl. Der tunesische Staatsangehörige war 2017 vom Amtsgericht Neuss wegen Betruges in drei Fällen im Tateinheit mit Wucher rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 EUR verurteilt worden. Weil der Mann die Geldstrafe bisher nicht bezahlt hatte bzw. unbekannten Aufenthalts war, erließ die zuständige Staatsanwaltschaft schließlich Vollstreckungshaftbefehl. Der Festgenommene zahlte die geforderte Geldstrafe am 13. Oktober sogleich und konnte damit eine 100-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Er setzte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seinen Weg fort und reiste in die Schweiz aus [vgl. dazu auch unsere Pressemitteilung unter "https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/116092/4400733"]. Darüber hinaus verzeichnete die Bundespolizei Konstanz - neben sieben Urkundenfälschungen - auch 16 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Allgemeine Hinweise: Die Bundespolizeiinspektion Konstanz ist zuständig in den Landkreisen Konstanz, Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen, Tuttlingen und dem Zollernalbkreis. Der Einsatz gegen Schleuser und die irreguläre Migration sind Schwerpunkte der Arbeit der Bundespolizei im hiesigen Inspektionsgebiet. In vielen Aufgabenbereichen arbeitet die Konstanzer Bundespolizei eng mit benachbarten und ausländischen Sicherheitspartnern zusammen.
Werle
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