Bundespolizeiinspektion Konstanz
BPOLI-KN: Zwei Haftbefehle am Emmishofer Tor festgestellt
Konstanz (ots)
Streifen des Hauptzollamtes Singen haben am Dienstag bei der Kontrolle von Reisenden innerhalb weniger Stunden zwei Personen festgestellt, gegen die je ein offener Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Zuständigkeitshalber wurden die Personen an die Bundespolizei übergeben. Beide Personen konnten ihre offenen Geldstrafen zahlen und durften daraufhin die Reise fortsetzen.
Am Dienstagnachmittag (17. September 2024) kontrollierten Beamte des Hauptzollamts Singen einen deutschen Staatsangehörigen am Grenzübergang Emmishofer Tor bei der Einreise in das Bundesgebiet. Bei der Kontrolle stellen die Beamten einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz gegen den 57-Jährigen fest. Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat gegen den Mann im Januar 2023 einen rechtskräftigen Strafbefehl wegen Sachbeschädigung erlassen. Zuständigkeitshalber übergaben die Beamten den Gesuchten an die Bundespolizei. Die Freundin des Mannes bezahlte die offene Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro beim Polizeirevier Villingen-Schwenningen. Damit konnte der Gesuchte einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe entgehen und seine Reise nach Abschluss der Maßnahme fortsetzen.
Nur wenige Stunden später kontrollierten Beamte des Hauptzollamts Singen einen schweizer Staatsangehörigen, ebenfalls am Emmishofer Tor. Gegen den 23-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz vor. Der Mann war im Dezember 2022 rechtskräftig vom Amtsgericht Konstanz wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nachdem er an die zuständige Bundespolizei übergeben wurde, bezahlte er seine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro und durfte im Anschluss seine Reise fortsetzen.
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