Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
BPOLI-KA: Beleidigung von Zugbegleiter endet im Gefängnis
Karlsruhe (ots)
Samstagmittag (12. Februar) hat ein 25-jähriger marokkanischer Staatsangehöriger zuerst einen Zugbegleiter beleidigt und im Anschluss Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen geleistet. Der Tag endete für den Mann im Gefängnis.
Gegen 15:00 Uhr wurde die Bundespolizei am Karlsruher Hauptbahnhof durch die Deutsche Bahn über Streitigkeiten zwischen einem Zugbegleiter und einer männlichen Person informiert.
Bei Eintreffen der Streife vor Ort beleidigte der Tatverdächtige den Zugbegleiter bereits mehrfach verbal. Beruhigungsversuche seitens der Beamten zeigten wenig Erfolg.
Ermittlungen ergaben, dass der 25-Jährige zuvor ohne gültigen Fahrausweis im ICE gefahren war. Im Zuge dessen kam es zu den Streitigkeiten zwischen beiden Personen.
Der Tatverdächtige konnte durch die Bundespolizei nicht beruhigt werden. Stattdessen beleidigte er weiterhin den Zugbegleiter und zog sich immer wieder den Mund-Nasen-Schutz vom Gesicht. Zur Feststellung der Identität verbrachten die Beamten den Mann zur Wache am Hauptbahnhof. Auf dem Weg dorthin erhob der marokkanische Staatsbürger mehrmals seine Hand drohend in Richtung der Beamten. Die Beamten fixierten den 25-Jährigen daraufhin an einer Wand. Hierbei leistete der Tatverdächtige Widerstand. Er konnte nur unter erheblichem Kraftaufwand und mit der Hilfe eines weiteren Kollegen unter Kontrolle gebracht werden. Dem Mann wurden Handfesseln angelegt. Erst dann gelange es, den 25-Jährigen zur Wache zu bringen.
Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass der Mann keinen legalen Aufenthalt in Deutschland begründen kann. Weiterhin bestand gegen ihn ein Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Tatverdächtige für die nächsten 15 Tage einer Haftanstalt zugeführt. Ihn erwarten nun neue Strafanzeigen, unter anderem wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, des unerlaubten Aufenthaltes und Beleidigung. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz wurde ebenfalls gefertigt.
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