Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
BPOLI-KA: (KA) Schnelle Verurteilung nach Leistungserschleichung und unerlaubtem Aufenthalt
Karlsruhe (ots)
In der Nacht auf Mittwoch (20. Dezember) hat ein 27-Jähriger den Zug ohne gültigen Fahrausweis genutzt. Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass der Mann zudem keinen legalen Aufenthalt im Bundesgebiet begründen kann. Die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe erfolgte am gestrigen Donnerstag (21. Dezember).
Gegen 3:30 Uhr nutzte der aus Togo stammende Mann den IC 2326 von Stuttgart nach Karlsruhe ohne gültigen Fahrausweis. Beamte der Bundespolizei trafen den Tatverdächtigen am Karlsruher Hauptbahnhof an. Der 27-Jährige konnte sich nicht ausweisen und wurde daher zur Dienststelle am Hauptbahnhof verbracht. Unter Zuhilfenahme polizeilicher Fahndungshilfsmittel stellten die Beamten die Identität des Tatverdächtigen zweifelsfrei fest.
Eine fahndungsmäßige Überprüfung des Mannes lieferte das Ergebnis, dass dieser wegen wiederholter Leistungserschleichung fünfmal zum Zwecke der Ermittlung seines Aufenthaltes von verschiedenen Behörden gesucht wurde.
Weiterhin konnte der Tatverdächtige keinen legalen Aufenthalt im Bundesgebiet begründen.
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte, der Tatverdächtige über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügte sowie wegen der häufigen Beanzeigungen innerhalb kürzester Zeit, stellte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Karlsruhe.
Der 27-Jährige wurde daraufhin am Donnerstag, 21. Dezember, vom Amtsgericht Karlsruhe im beschleunigten Verfahren wegen Leistungserschleichung sowie Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Informationen zum beschleunigten Verfahren:
Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
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