Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
BPOLI-WEIL: Italien - Schweiz - Deutschland
Weil am Rhein (ots)
Gleich vier illegal eingereiste Personen stellte die Bundespolizei am Dienstagnachmittag in einer Tram aus Basel in Friedlingen fest. Keiner der jungen Männer konnte ein Grenzübertrittsdokument vorweisen. Einer der Männer wollte sich mit einen Ausgangsschein einer schweizerischen Asyleinrichtung ausweisen. Alle vier wurden durch die Bundespolizei einer EURODAC-Recherche unterzogen. Heraus kam, dass es sich bei den ausweislosen Personen um drei gambische Staatsangehörige im Alter von 18 bis 19 Jahren und einen 16-jährigen somalischen Staatsangehörigen handelt. Während einer der illegal eingereisten Männer sich bereist im schweizerischen Asylverfahren befindet, waren die andern drei sowohl in der Schweiz als auch in Italien registriert worden. Da alle Schutzgesuche stellten, wurde der 16-Jährige an eine Jugendeinrichtung im Landkreis Lörrach übergeben, die drei Erwachsenen an die Landeserstaufnahmestelle für Asylbewerber verwiesen. Dort wird über das weitere Verfahren entschieden. Mit im Gepäck hatten alle eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz.
Das EURODAC-System: Mit dem europäischen daktyloskopischen System Eurodac werden Fingerabdrücke von Asylbewerbern und illegalen Einwanderern europaweit abgeglichen. Danach nehmen die Mitgliedstaaten von mindestens 14 Jahre alten Asylbewerbern nach Antragstellung oder von illegal an der Außengrenze oder im grenznahen Raum angetroffenen Ausländern ihre jeweiligen Fingerabdrücke ab und übermitteln diese in digitalisierter Form an eine zentrale Stelle, die über die technische Ausstattung zur Speicherung und zum Abgleich verfügt. Dabei werden die Fingerabdruckdaten, eine von dem einspeichernden Mitgliedstaat vergebene Referenznummer und Verfahrensdaten übermittelt. Als Ergebnis des elektronischen Abgleichs wird dem anfragenden Mitgliedstaat mitgeteilt, ob in der Zentraleinheit bereits übereinstimmende Fingerabdruckdaten vorhanden sind oder nicht. Im Trefferfall werden zusätzliche Verfahrensdaten übermittelt. Anhand dieser Angaben kann festgestellt werden, ob die betreffende Person vorher in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten einen Asylantrag gestellt hat. In Deutschland fungiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als zentrale Stelle für das Eurodac-System.
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