Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
BPOLI-WEIL: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen und der Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein: Ermittlungsverfahren wegen Einschleusens von Ausländern mit erschlichenen Visa
Waldshut (ots)
Wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern ermittelt die Bundespolizei derzeit im Auftrag der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen gegen einen 35-jährigen italienischen Staatsangehörigen aus dem Landkreis Waldshut. Der Unternehmer steht im Verdacht in den Jahren 2016 und 2017 unter dem Vorwand einer geplanten Beschäftigung in 10 Fällen Arbeitszulassungen für Personen aus dem Kosovo, Albanien und Mazedonien beantragt zu haben. Diese wiederum hatten daraufhin unter Angabe der geplanten Arbeitsaufnahme im Unternehmen des Beschuldigten bei den jeweiligen Botschaften der Bundesrepublik Deutschland Visa für einen längerfristigen Aufenthalt beantragt.
In wenigen Fällen wurde die Erteilung eines Visums zur Arbeitsaufnahme abgelehnt. In allen weiteren wurden die Visa wie beantragt erteilt. Drei kosovarische Staatsangehörige reisten daraufhin ins Bundesgebiet ein ohne jedoch, wie im Visum festgelegt, die Arbeit in dem Unternehmen anzutreten. Einreise und Aufenthalt der kosovarischen Staatsangehörigen waren somit aufgrund der unrichtigen Angaben bei der Antragstellung der Visa unerlaubt. Die Personen konnten zwischenzeitlich ermittelt werden und wurden wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz angezeigt.
Information zu aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen:
Albanische und mazedonische Staatsangehörige, die über einen biometrischen Reisepass verfügen, benötigen bei der Einreise in die Schengen-Staaten und für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten kein Visum. Bei einem längerfristigen Aufenthalt und z. B. einer geplanten Arbeitsaufnahme ist ein Visum jedoch zwingend erforderlich.
Staatsangehörige des Kosovo unterliegen sowohl bei längerfristigen- als auch bei Kurzaufenthalten, z. B. zu touristischen Zwecken, der Visumspflicht.
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