Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
BPOLI-WEIL: Zwei Festnahmen an der Palmrainbrücke
Weil am Rhein (ots)
In den vergangenen beiden Nächten konnte die Bundespolizei jeweils mit Haftbefehl gesuchte Männer an der Palmrainbrücke in Weil am Rhein festnehmen. Beide wurden in Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Ein weiterer Gesuchter, der das Fahrzeug eines der Festgenommenen abholen wollte, meldete sich so praktisch selbst bei der Bundespolizei.
In der Nacht von Samstag auf Sonntag (28.08.2022) kontrollierten Kräfte der Bundespolizei einen 34-Jährigen, als Fahrzeugführer bei der Ausreise an der Palmrainbrücke in Weil am Rhein. Bei der Überprüfung des deutschen Staatsangehörigen stellten die Einsatzkräfte zwei offene Haftbefehle fest. Jeweils wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis war der Mann zu Geldstrafen verurteilt worden. Zu vollstrecken war insgesamt ein Betrag von 2400 Euro. Da der 34-Jährige den Betrag nicht aufbringen konnte wurde er zur Verbüßung der 48-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am Sonntagmittag erschien dann ein Bekannter des 34-Jährigen auf dem Bundespolizeirevier in Lörrach, um das Fahrzeug bzw. die Fahrzeugschlüssel abzuholen. Bei der Überprüfung des 43-Jährigen wurde jedoch festgestellt, dass der deutsche Staatsangehörige selbst mit einer Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung gesucht wurde. Im Rahmen dieser Ausschreibung war ein Durchsuchungs- / Beschlagnahmebeschluss zu vollstrecken. Aufgrund des Beschlusses wurden ein tragbares Navi und das Smartphone des 43-Jährigen beschlagnahmt. Anschließend konnte dieser mit dem Fahrzeugschlüssel das Revier verlassen.
Die zweite Festnahme erfolgte in der Nacht von Sonntag auf Montag (29.08.2022). Als Beifahrer wurde ein 23-Jähriger durch Einsatzkräfte der Bundespolizei bei der Ausreise an der Palmrainbrücke kontrolliert. Bei der Überprüfung des französischen Staatsangehörigen wurde ein Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr festgestellt. Da der 23-Jährige den geforderten Betrag von 3080 Euro nicht aufbringen konnte wurde er für die 77-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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