Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
BPOLI-WEIL: Gesuchter muss Restfreiheitsstrafe verbüßen
Basel (ots)
Wegen der Abgabe von Betäubungsmitteln an Jugendliche ist ein 26-Jähriger zu über einem Jahr Haft verurteilt worden. Nach Teilverbüßung der Strafe erfolgte die Abschiebung. Er versuchte in Basel erneut einzureisen und muss nun die restliche Haftstrafe verbüßen.
Am Montagabend, dem 5. Februar 2024 kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei den tunesischen Staatsangehörigen in einem Fernzug nach Deutschland. Da sich die Person nicht ausweisen konnte, endete die Reise auf dem Bundespolizeirevier Basel. Bei der Überprüfung der Fingerabdrücke stellte sich heraus, dass noch ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen eines Betäubungsmitteldeliktes, verurteilte ein deutsches Gericht den Mann vor fünf Jahren zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Nach Teilverbüßung der Strafe, ist der damals 21-Jährige in sein Heimatland abgeschoben worden. Jetzt versuchte er erneut nach Deutschland einzureisen und muss die restlichen 249 Tage der Freiheitsstrafe verbüßen. Die Bundespolizei nahm den Mann fest und verbrachte ihn in eine Justizvollzugsanstalt. Da gegen ihn ein mehrjähriges Einreiseverbot bestand, wird er sich zudem wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz verantworten müssen. Nach Haftverbüßung muss der Mann mit der erneuten Abschiebung rechnen.
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