Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
BPOLI-WEIL: Abgeschobener Straftäter muss Restfreiheitsstrafe verbüßen
Waldshut-Tiengen (ots)
Wegen Vergewaltigung ist ein 26-Jähriger zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Nach Teilverbüßung der Strafe erfolgte die Abschiebung. Er reiste in Waldshut erneut nach Deutschland ein und muss nun die restliche Haftstrafe verbüßen.
Am Dienstagmittag, dem 6. Februar 2024 kontrollierten Einsatzkräfte des Zolls den türkischen Staatsangehörigen als dieser kurz zuvor mit dem Linienbus nach Deutschland einreiste. Eine Überprüfung der Person ergab, dass ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen Vergewaltigung verurteilte ein deutsches Gericht den Mann vor neun Jahren zu einer Jugendstrafe. Nach Teilverbüßung, ist der damals 17-Jährige in sein Heimatland abgeschoben worden. Jetzt reiste er erneut nach Deutschland ein und muss die restlichen 509 Tage der damals verhängten Strafe verbüßen. Zuständigkeitshalber nahm die Bundespolizei den Mann fest und verbrachte ihn in eine Justizvollzugsanstalt. Da gegen ihn zudem ein mehrjähriges Einreiseverbot bestand, wird er sich wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz verantworten müssen. Nach Haftverbüßung muss der Mann mit der erneuten Abschiebung rechnen.
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