Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
BPOLI-WEIL: Gesuchter kann Geldstrafe nicht bezahlen und muss in Haft
Neuenburg am Rhein (ots)
Bei einer Kontrolle an der französischen Grenze ging der Bundespolizei ein per Haftbefehl gesuchter Mann ins Netz. Da er vor Ort die offene Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro nicht bezahlen konnte, erfolgte die Festnahme.
Am Samstagnachmittag, 17. Februar 2024, kontrollierte eine Streife der Bundespolizei den französischen Staatsangehörigen am Übergang Neuenburg am Rhein. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den in Frankreich wohnhaften Mann ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen Straßenverkehrsgefährdung verhängte ein Gericht vor zwei Jahren eine Geldstrafe gegen den 35-Jährigen. Da der Gesuchte weder die Strafe bezahlte, noch die Ersatzfreiheitsstrafe antrat, erließen die Justizbehörden Haftbefehl. Vor Ort konnte der Mann den ausstehenden Betrag nicht bezahlen, weswegen zur Verbüßung der mehrmonatigen Ersatzfreiheitsstrafe die Einlieferung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt erfolgte.
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