Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
BPOLI-WEIL: Gesuchter kann Geldstrafe nicht bezahlen - Bruder muss einspringen
Waldshut-Tiengen (ots)
Bei einer Kontrolle an der Schweizer Grenze ging der Bundespolizei ein mit drei Haftbefehlen gesuchter Mann ins Netz. Da dieser vor Ort die offenen Geldstrafen von 5760 Euro nicht bezahlen konnte, brachte sein Bruder den Betrag bei der Bundespolizei vorbei.
Am Samstagnachmittag, dem 20. April 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei den deutschen Staatsangehörigen am Grenzübergang Waldshut in einem Bahnersatzbus. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den in der Schweiz wohnhaften Mann gleich fünf Fahndungsausschreibungen bestanden. Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie zweier Betäubungsmittelverstöße, verhängte ein Gericht vor zwei Jahren Geldstrafen gegen den 36-Jährigen. Da der Gesuchte weder die Strafen bezahlte, noch die Ersatzfreiheitsstrafen antrat, erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Des Weiteren werden ihm ein weiteres Betäubungsmitteldelikt sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort vorgeworfen, weswegen von zwei weiteren Staatsanwaltschaft Ersuchen zur Aufenthaltsermittlung vorlagen. Da der Gesuchte nicht in der Lage war die Gerichtsschulden vor Ort zu bezahlen, verständigte er seinen Bruder. Dieser konnte die geforderte Geldsumme beim Waldshuter Bundespolizeirevier vorbeibringen und ersparte dadurch seinem Bruder eine mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe.
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