Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart
BPOLI-Flugh. STR: Mehrere Haftbefehle zwischen den Jahren vollstreckt
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots)
Insgesamt sechs gesuchte Personen gingen den Beamten der Bundespolizei am Flughafen Stuttgart zwischen den Jahren ins Netz. Ein 29-Jähriger wurde aufgrund seiner geplanten Ausreise in die Türkei am 27.12.18 grenzpolizeilich kontrolliert, als sich herausstellte, dass er im September 2017 wegen Trunkenheit am Steuer zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.600 EUR verurteilt worden war. Die alternativ verhängte Gefängnisstrafe von 40 Tagen konnte der junge Mann durch Zahlung der Geldstrafe abwenden. Im Laufe des nächsten Tages (28.12.18) konnten die Beamten gleich neun Haftbefehle vollstrecken. Ein 56-Jähriger, der am Mittag eine Reise in die Türkei geplant hatte, musste diese frühzeitig beenden. Der Mann war im Juni 2018 wegen Vergehens gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe von 1.200 EUR verurteilt worden. Da er den Betrag nicht entrichten konnte, wurde er für die folgenden 30 Tage ins Gefängnis eingeliefert. Bereits einige Minuten später wurde ein 45-Jähriger kontrolliert, der aufgrund von sieben Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz Geldbußen von insgesamt 185 EUR zu entrichten hatte. Der Mann konnte den Betrag vor Ort bezahlen und anschließend seine Reise in den Kosovo fortsetzen. Einige Stunden später wurde ein 37-Jähriger, der mit einem Flieger aus der Türkei in Stuttgart gelandet war, kontrolliert. Hierbei stellte sich heraus, dass der junge Mann wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte im Juni 2016 verurteilt worden war. Auch er konnte die verhängte Geldstrafe in Höhe von 250 EUR vor Ort entrichten und seine Reise freien Fußes fortsetzen. Am vergangenen Sonntag (30.12.18) wandte sich ein 36-Jähriger an die Beamten der Bundespolizei. Der junge Mann äußerte den Beamten gegenüber, dass er psychisch krank sei und eingeliefert werden wolle. Eine Überprüfung der Personalien ergab schließlich, dass der Mann wegen diverser Straftaten gesucht wird und gegen ihn bereits ein Haftbefehl wegen Diebstahls vorliegt. Nach entsprechender ärztlicher Bestätigung wurde der Mann in ein Gefängnis eingeliefert. Wegen Fahrens ohne Führerschein war ein 22-Jähriger, der am Montagmorgen (31.12.18) in die Türkei ausreisen wollte und zu diesem Zwecke grenzpolizeilich kontrolliert wurde, verurteilt worden. Die verhängte Geldstrafe von 750 EUR konnte der junge Mann begleichen und seine Reise anschließend weiter fortsetzen.
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