Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart
BPOLI-Flugh. STR: Bundespolizei vollstreckt 4 Haftbefehle am Flughafen Stuttgart
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots)
Die Bundespolizei vollstreckte am Flughafen Stuttgart vier Haftbefehle im Zeitraum 31.10.2024 bis 02.11.2024.
So stellten die Beamten am Abend des 31.10.2024 bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Kayseri (Türkei) fest, dass gegen einen 44-jährigen türkischen Fluggast seitens der Staatsanwaltschaft Memmingen ein Vollstreckungshaftbefehl aufgrund des Vergehens gegen das Waffengesetz vorliegt. Es waren 36 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu vollstrecken, die durch Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro abgewendet werden konnten.
Am Freitagnachmittag (01.11.2024) wurde ein 39 Jahre alter türkischer Reisender bei der Ausreisekontrolle nach Istanbul festgestellt, gegen den ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ellwangen vorlag. Aufgrund von Insolvenzverschleppung war eine Ersatzfreiheitsstrafe von 53 Tagen verhängt worden oder alternativ eine Geldstrafe in Höhe von knapp 1.600 Euro.
Am Samstagmittag (02.11.2024) ist eine 42-jährige türkische Person bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Istanbul vorstellig geworden. Der männliche Fluggast wurde von der Staatsanwaltschaft Offenburg aufgrund Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit einem Vollstreckungshaftbefehl gesucht. Durch Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro konnte der Festgenommene einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen entgehen.
Am Nachmittag desselben Tages konnte ein 25-jähriger kosovarischer Staatsangehöriger bei der Ausreisekontrolle nach Pristina (Republik Kosovo) festgestellt werden, gegen den ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Mannheim vorlag. Die Staatsanwaltschaft suchte den Festgenommenen aufgrund von Diebstahl mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen oder eine Geldstrafe in Höhe von 100 Euro.
Nachdem alle Festgenommenen die gegen sie verhängte Geldstrafen (in Summe über 4.100 Euro) bezahlten, konnten sie einer Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt entgehen und wurden auf freien Fuß belassen.
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