Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart
BPOLI-Flugh. STR: Bundespolizei vollstreckt 3 Vollstreckungshaftbefehle sowie 1 Untersuchungshaftbefehl am Flughafen Stuttgart.
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots)
Die Bundespolizei vollstreckte am Flughafen Stuttgart drei Vollstreckungshaftbefehle sowie einen Untersuchungshaftbefehl im Zeitraum 08.11.2024 bis 11.11.2024.
Die Beamten der Bundespolizei stellten am 08.11.2024 bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle aus Istanbul kommend einen 48-jährigen bulgarischen Fluggast fest, gegen den ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Passau aufgrund Erschleichens von Leistungen vorliegt. Da der bereits Verurteilte die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er am gleichen Abend in eine Justizvollzugsanstalt für eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen eingeliefert.
Am selbigen Tag (08.11.2024) kam es bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Istanbul zu einer Festnahme eines 57-jährigen türkischen Staatsangehörigen. Gegen den 57-Jährigen lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Tübingen wegen Betruges vor. Nach Zahlung einer Geldstrafe von 2.481 EUR wurde die Person auf freien Fuß belassen.
Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Istanbul am Sonntag den 10.11.2024 ist ein 61-jähriger türkischer Staatsangehöriger vorstellig geworden. Hier wurde durch die Bundespolizei festgestellt, dass gegen den 61-Jährigen in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Heilbronn ein Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts der Vergewaltigung besteht. Nach der richterlichen Vorführung wurde die Person durch die Beamten in die JVA Stammheim eingeliefert.
Die vierte Festnahme erfolgte ebenfalls am Sonntag den 10.11.2024 bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Istanbul. Gegen einen 49-jährigen irakischen Staatsangehörigen lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Baden-Baden aufgrund eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz vor. Nach einer Zahlung der verhängten Geldstrafe in Höhe von 9.000 EUR wurde dem Reisenden die Ausreise gestattet.
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