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Zollfahndungsamt Dresden

ZOLL-DD: Mehrjährige Freiheitsstrafen für zwei Drogenhändler aus dem Raum Weißenfels

Dresden (ots)

Am vergangenen Donnerstag verurteilte das Landgericht Halle zwei Drogenhändler aus dem Raum Weißenfels zu Freiheitsstrafen von vier Jahren und sechs Monaten bzw. drei Jahren und neun Monaten. Beide Urteile sind rechtskräftig. Da sich die 28 und 37 Jahre alten Angeklagten zu den ihnen zur Last gelegten Taten einließen, blieb das Gericht unter dem von der Staatsanwaltschaft Halle geforderten Strafmaß.

Die Aussage eines wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz anderweitig Verfolgten sowie eine anonyme Anzeige brachten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Halle und des Zollfahndungsamtes Dresden im Dezember 2014 ins Rollen. Sie richteten sich zunächst gegen den verurteilten 37-Jährigen. Im weiteren Verlauf dieser Ermittlungen, die den Anfangsverdacht des Handels mit Betäubungsmitteln bestätigten, geriet auch der verurteilte 28-Jährige ins Visier von Staatsanwaltschaft und Zollfahndung.

Anfang Oktober 2015 durchsuchten Beamte des Zollfahndungsamtes Dresden mit Unterstützung der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd schließlich 16 Wohnungen und Nebengelasse im Raum Weißenfels und Gera.

In zwei Wohnungen im Raum Weißenfels, zu denen die beiden Verurteilten gemeinsam Zugang hatten, stellen die Ermittler rund 200 Gramm Crystal und knapp 300 Gramm Cannabisprodukte sicher. Gegen den 28-Jährigen lagen zum Zeitpunkt der Durchsuchungsmaßnahmen bereits mehrere Haftbefehle wegen anderer Straftaten vor. Er wurde daher in Strafhaft genommen. Der 37-Jährige blieb zunächst auf freiem Fuß. Durch die kriminaltechnische Untersuchung der Beweismittel konnte nachgewiesen werden, dass er mit den sichergestellten Betäubungsmitteln Umgang hatte. Daraufhin erließ das zuständige Amtsgericht Haftbefehl gegen ihn und er wurde im Dezember 2015 festgenommen.

Neben den in den Wohnungen sichergestellten Betäubungsmitteln wurden den beiden Verurteilten weitere Taten zur Last gelegt: Im Sommer 2015 verkauften sie gemeinsam nachweislich rund 150 Gramm Crystal an einen gesondert verfolgten Abnehmer in Thüringen. Der 28-Jährige versandte darüber hinaus insgesamt rund 85 Gramm Crystal in mehreren Postsendungen an Abnehmer. Das Geld hierfür erhielt er in bar ebenfalls auf dem Postweg.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Halle und des Zollfahndungsamtes Dresden richteten sich gegen insgesamt elf Beschuldigte. Mit dem 28- und 37-Jährigen wurden die beiden mutmaßlichen Haupttäter abgeurteilt. In den Verfahren gegen die übrigen Beschuldigten - überwiegend Abnehmer der Betäubungsmitteln bzw. Personen, die die Taten der beiden Verurteilten im Rahmen der Beihilfe unterstützten - stehen die Hauptverhandlungen bzw. Entscheidungen über die Anklage noch aus.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Dresden
Pressesprecherin
Bianca Richter
Telefon: 0351 2134 6610
Fax: 0351 2134 6111
E-Mail: Presse-Zoll@zfadd.bfinv.de
www.zoll.de

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