ZOLL-DD: Dopingsubstanz per Paket aus China: Zollfahnder ermitteln Empfänger in Dresden
Dresden (ots)
Ein Kilogramm der verbotenen Substanz Testosteron konnten Zollfahnder in der vergangenen Woche in Dresden erfolgreich "an den Mann bringen". Die Substanz befand sich in einem Paket aus China, das an einen Empfänger in der Landeshauptstadt adressiert war.
Die Beamten stellten bei ihren ersten Ermittlungen fest, dass zwar die angegebene Empfängeradresse existierte, nicht jedoch die Person, für die das Paket bestimmt sein sollte. Die Zollfahnder stellten die Sendung daraufhin kontrolliert zu. Ein 34-jähriger russischer Staatsangehöriger nahm das Paket entgegen - offensichtlich hatte er es bereits erwartet. Nach der erfolgreichen Zustellung nahmen Zollfahnder den Tatverdächtigen vorläufig fest und durchsuchten zwei Wohnungen, in denen er sich aufhielt bzw. gemeldet war. Dabei stellen sie anabole Steroide und Potenzmittel, die mutmaßlich zum Eigenverbrauch bestimmt waren, sowie elektronische Beweismittel sicher. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden erließ das zuständige Amtsgericht am Folgetag Haftbefehl, den es gegen Auflagen außer Vollzug setzte.
Das Paket wurde Anfang März von Zöllnern am Frachtflughafen Leipzig kontrolliert. Der Inhalt war als Natriumphosphinat deklariert. Mittels Detektionstechnik konnten die Beamten vor Ort feststellen, dass sich tatsächlich Testosteron in der Sendung befand. Das Zollfahndungsamt Dresden übernahm anschließend an den Sachverhalt für die weiteren Ermittlungen. Diese dauern an.
Zusatzinformation:
Testosteron ist ein anabol-androgenes Steroid, das in der Bodybuilding- bzw. Fitnessszene, aber auch in anderen vor allem kraftabhängigen Sportarten zur Wachstumsförderung der Muskulatur eingesetzt wird. Seine Anwendung birgt allerdings nicht unerhebliche gesundheitliche Risiken wie Leberschäden, Schädigung des Herz-Kreislauf-Systems, psychische Erkrankungen oder Potenzstörungen. Vom Internationalen Übereinkommen gegen Doping ist Testosteron als zu jeder Zeit (während und außerhalb von Wettkämpfen) verbotene Substanz erfasst.
Das zum 18.12.2015 in der Bundesrepublik in Kraft getretene Gesetz gegen Doping im Sport (Anti-Doping-Gesetz) verbietet unter anderem den Erwerb, die Einfuhr und das Handel treiben mit der Substanz, sofern sie zum Doping beim Menschen im Sport zur Anwendung kommen soll. Verstöße werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet, bei u.a. gewerbsmäßigem Handeln ist eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren möglich.
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Zollfahndungsamt Dresden
Pressesprecherin
Bianca Richter
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