ZOLL-E: Tonnenweise geschmuggelter Wasserpfeifentabak - Essener Zollfahnder stellen ca. 4 Tonnen Wasserpfeifentabak in Oberhausen sicher
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Essen/Duisburg/Oberhausen/Köln (ots)
Tonnenweise geschmuggelter Wasserpfeifentabak
- Essener Zollfahnder stellen ca. 4 Tonnen Wasserpfeifentabak in Oberhausen sicher
Essen/Duisburg/Oberhausen/Köln
Es begann bereits im November 2016. Die Essener Zollfahnder erhielten aus Frankreich die In-formation, dass dort zwei in Nordrhein-Westfalen ansässige Personen bei der Anlieferung von ca. 2 t geschmuggeltem Wasserpfeifentabak festgenommen worden waren.
Die Zollfahndung Essen, zuständig für ganz NRW, leitete ein Verfahren wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei durch das Handeltreiben mit unverzolltem und unversteu-ertem Wasserpfeifentabak ein und nahm die Ermittlungen auf.
Da der Verdacht bestand, dass der 47-jährige Verdächtige weiteren illegalen Wasserpfeifentabak in Deutschland lagerte, wurde durch das HZA Krefeld beim Amtsgericht Krefeld eine Eilan-ordnung zur Durchsuchung seiner Wohnung, Shisha-Bar und Lagers beantragt und erlassen. Dort, in seinem Lager, wurden nochmal über 3,6 t unversteuerter und unverzollter Wasserpfei-fentabak durch die Zollfahnder gefunden und sichergestellt.
Aufgrund der Höhe des strafrechtlich zu berücksichtigenden Steuerschadens für die 3,6 t Was-serpfeifentabak von ca. 153.000 Euro übernahm die Staatsanwaltschaft Duisburg die Sachlei-tung und die Zollfahnder ermittelten weiter.
Am 14.02.2018 durchsuchte dann das Zollfahndungsamt Essen im Auftrag der Staatsanwalt-schaft Duisburg abermals insgesamt 6 Objekte der beiden Tatverdächtigen in Duisburg, Ober-hausen und Köln und stellte erneut rund 340 kg geschmuggelten Wasserpfeifentabak sowie Vormaterialien (Tabak, Glyzerin und Aromen) sicher. Bei dem 47-jährigen Beschuldigten wurden 14.000 Euro Bargeld gefunden und direkt auf die bereits bestehende Steuerschuld gepfändet.
In dem von dem 38-jährigen Verdächtigen in Köln bewohnten Zimmer in der Wohnung seiner Eltern wurden zudem, teilweise schon zerkleinerte, Tabakblätter, Vormaterialien (Aromastoffe) und Equipment gefunden, die auf eine beabsichtigte Eigenproduktion von Wasserpfeifentabak hinweisen. Die sichergestellten Vormaterialien hätten zur Produktion von ca. 2 t Wasserpfeifentabak mit ei-nem Straßenverkaufspreis von mindestens 70.000 Euro ausgereicht.
"Die Produktion befand sich jedoch noch im Anfangs-/Versuchsstadium", so die Pressespreche-rin des Zollfahndungsamtes Essen, Heike Sennewald, "so dass durch den rechtzeitigen Zugriff kein selbst produzierter und damit wahrscheinlich auch erheblich gesundheitsschädlicher Was-serpfeifentabak in den Verkehr gelangt ist."
Der Gesamtsteuerschaden beläuft sich auf ca. 170.000 Euro Zoll, Tabaksteuer und Einfuhrum-satzsteuer.
Infobox:
Auf ein kg unverzollten Wasserpfeifentabak entfallen rund 40-45 Euro Steuern und Ab-gaben.
Durch die Tabakverordnung von 1977 war in Deutschland der Anteil der Feuchthaltemit-tel des Tabaks auf max. 5 % beschränkt. Zum 4. April 2016 wurde die Tabakverordnung durch das Tabakerzeugnisgesetz mit zugehöriger Tabakerzeugnisverordnung ersetzt.
Rückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt Essen
Pressesprecherin
Heike Sennewald
Telefon: 0201 27963 130
Fax: 0201 27963 194
Mobil: 0172 266 1381
E-Mail: pressestelle.essen@zfae.bfinv.de
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