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Zollfahndungsamt Essen

ZOLL-E: Bücherwurm mit Bargeld - Fast 870.000 Euro am Flughafen Düsseldorf entdeckt

ZOLL-E: Bücherwurm mit Bargeld
 - Fast 870.000 Euro am Flughafen Düsseldorf entdeckt
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Essen / Düsseldorf (ots)

Am 10.11.2018 fiel Beamten der Bundespolizei im Rahmen einer Gepäcknachkontrolle ein Koffer mit 10, als chinesische Bücher getarnten, Bargeldpakten auf. Insgesamt handelte es sich um 634.000 Euro. Eigentümer des Koffers war ein 26-jähriger Franzose, chinesischer Abstammung, der beabsichtigte von Düsseldorf über Russland nach China auszureisen. Der Reisende samt Koffer wurde daraufhin an Beamte des Hauptzollamtes Düsseldorf übergeben. Es wurde festgestellt, dass der Franzose einen weiteren Koffer aufgegeben hatte. Dieser wurde sodann wieder ausgeladen. In dem zweiten Koffer befanden sich weitere fünf als Bücher getarnte Bargeldpakete mit 223.960 Euro. In seiner Geldbörse hatte der Reisende nochmal über 6.000 Euro in bar. Der französische Passagier hatte somit nicht nur insgesamt 864.415 Euro Bargeld ent-gegen den Bestimmungen zur Geldwäschebekämpfung bei der Ausreise nicht ord-nungsgemäß angemeldet, sondern das Bargeld auch noch besonders versteckt. Daher leiteten die Beamten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Nichtanmeldung von Barmittel bei der Ausreise gegen den Mann ein. Der Reisende konnte auch keine Angaben bezüglich der Herkunft, der Eigentümer so-wie zum Verwendungszweck des Bargeldes machen. Er gab lediglich an, dass das Geld nicht ihm gehöre, er habe es bei verschiedenen chinesischen Landsleuten eingesammelt. Nun übernahm die zuständige Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Zoll/Polizei den Fall, da neben der unterlassenen Bargeldanmeldung auch der Verdacht der Geldwä-sche im Raum steht. Der Reisende verblieb auf freiem Fuß und konnte seine Reise anschließend fortsetzen. Das Geld wurde bis zur vollständigen Klärung der Herkunft sichergestellt. Info: Anmeldepflicht für Zahlungsmittel Auch bei Reisen innerhalb der EU müssen nach EG-Verordnung Nr. 1889/2005 und Zollverwaltungsgesetz Zahlungsmittel über 10.000 EUR mündlich und auf Verlangen an-gemeldet werden. Mit diesen Kontrollen trägt der Zoll dazu bei, Zahlungsmittel aus illegalen Quellen, wie z. B. dem Drogenhandel aufzuspüren.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Essen
Pressesprecherin
Heike Sennewald
Telefon: 0201 27963 130
Mobil: 0172 266 1381
Fax: 0201 27963 194
E-Mail: pressestelle.essen@zfae.bfinv.de
www.zoll.de

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