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Zollfahndungsamt Essen

ZOLL-E: Unbelehrbar - Shisha-Shop zweimal in sechs Monaten von Zollfahndung durchsucht - über 100 kg Wasserpfeifentabak, mehr als 3.000 Vapes und Bargeld sichergestellt

ZOLL-E: Unbelehrbar - Shisha-Shop zweimal in sechs Monaten von Zollfahndung durchsucht - über 100 kg Wasserpfeifentabak, mehr als 3.000 Vapes und Bargeld sichergestellt
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Essen/ Münster (ots)

Beamte des Zollfahndungsamtes Essen - Dienstsitz Münster durchsuchten am 04.06.2024 zum zweiten Mal innerhalb eines halben Jahres einen Shisha - Shop in Essen. Anlass für beide Durchsuchungen war der Verdacht auf den Verkauf von illegalen Tabakwaren.

Bereits am 17.01.2024 fanden Fahnderinnen und Fahnder des Zollfahndungsamtes Essen bei Durchsuchungen in den zwei Filialen des Shisha Shops insgesamt eine Menge von ca. 100 kg unversteuertem Wasserpfeifentabak, ca. 3.000 Stück unversteuerte nicht verkehrsfähige E - Zigaretten, sowie 88 Dosen Wasserpfeifentabak in unzulässigen Gebinden und stellten diese sicher.

Weitere Ermittlungen führten zu dem Verdacht, dass der Handel mit den unversteuerten Tabakwaren nach der ersten Durchsuchung fortgesetzt wurde. In Folge durchsuchten Beamte des Zollfahndungsamtes Essen - Dienstsitz Münster am 04.06.2024 erneut den Shisha Shop. Dabei stellten die Zollfahnderinnen und Zollfahnder u.a. nochmals 128 Stück unversteuerte nicht verkehrsfähige E - Zigaretten, sowie Materialien zur Herstellung von illegalem Wasserpfeifentabak und etwa 7.000 Euro Bargeld sicher.

Die Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Essen - Dienstsitz Münster dauern an.

Zusätzlicher Hinweis:

Seit dem 01. Juli 2022 sind sogenannte Substitute für Tabakwaren (Einweg E-Zigaretten) in Deutschland steuerpflichtig. Die Tabaksteuer beträgt aktuell 0,20 Euro je Milliliter. Zusätzlich dürfen elektronische Zigaretten nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie ein Volumen von höchstens 2 Milliliter nicht überschreiten. Regelmäßig überschreiten die sichergestellten E-Zigaretten die Höchstfüllmenge von 2 ml. Die angegebene Füllmenge/Anzahl der Züge stimmt zudem häufig nicht mit der auf der Packung angegeben Menge überein. Verstöße werden von den Behörden straf- und steuerrechtlich verfolgt.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Essen
Pressesprecherin
Laura Neuhaus
Telefon: 0201 10281305
Mobil: 0171 - 2124454
Fax: 0201 10281190
E-Mail: presse@zfae.bund.de
www.zoll.de

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