Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
ZOLL-F: Illegale Produktionsstätte für Shisha-Tabak ausgehoben - Zollfahndung stellt rund 650 Kilogramm Tabak sicher - Haupttäter festgenommen
Frankfurt am Main / Kaiserslautern / Saarbrücken (ots)
Insgesamt 650 Kilogramm illegal hergestellter Wasserpfeifentabak stellten Ermittler*innen des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main am 06.10.2022 bei einer großangelegten Maßnahme im Raum Saarbrücken sicher. Es wurden 22 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Der 28-jährige Haupttäter wurde festgenommen.
Neben Produktionsmaschinen für Wasserpfeifentabak und einer professionellen Druckereiausstattung zur Fälschung von Tabaksteuerzeichen wurde eine große Anzahl an Produktionsmaterialien wie Glycerin, Aromastoffen und gefälschten Verpackungen sichergestellt. Als Zufallsfunde konnten durch die Ermittler*innen rund 400 Gramm Haschisch, sowie über 9.000 Stück unversteuerte Zigaretten beschlagnahmt werden.
An den Maßnahmen am Donnerstagmorgen waren insgesamt rund 100 Einsatzkräfte beteiligt. Unterstützt wurde der Einsatz unter anderem von Kräften des Landespolizeipräsidiums Saarland, des Hauptzollamtes Saarbrücken sowie des Zollfahndungsamtes Stuttgart. Der Abtransport fand unter Einbindung des Technischen Hilfswerks - Ortsverband Saarbrücken statt.
Bereits seit 2021 führt das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main - Dienstsitz Kaiserslautern umfangreiche Ermittlungen gegen die insgesamt 15 Tatverdächtigen. Es besteht der Verdacht der banden- und gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der illegalen Herstellung und dem Handel mit Wasserpfeifentabak.
"Außer dem 28-jährigen Haupttäter, der sich aktuell in Untersuchungshaft befindet, wurden die weiteren Beschuldigten auf freiem Fuß belassen.", so Sebastian Fuhr, Pressesprecher des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main.
Die weiteren Ermittlungen unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken dauern an.
Zusatzinformation:
Wasserpfeifentabak unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland als sogenannte verbrauchsteuerpflichtige Ware der Tabaksteuer. Tabakwaren im Sinne des Tabaksteuergesetzes dürfen in Deutschland nur zum Verkauf angeboten und verkauft bzw. gekauft werden, wenn sie hier (im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland) ordnungsgemäß versteuert worden sind. Das ist an den deutschen Steuerzeichen zu erkennen.
Wer Wasserpfeifentabak, für den die Tabaksteuer hinterzogen wurde, mit einer Bereicherungsabsicht ankauft oder sich oder einem Dritten den Tabak verschafft, oder den Wasserpfeifentabak absetzt oder abzusetzen hilft, der begeht eine strafbare Steuerhehlerei.
Rückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Sebastian Fuhr
Telefon: 069 50775-309
E-Mail: presse@zfaf.bund.de
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