ZOLL-M: Zoll deckt Betrugskarussell mit Solarmodulen aus China auf 30 Mio. Euro an Zöllen hinterzogen, drei Haftbefehle vollstreckt - Pressemitteilung ergeht nach derzeitigem Stand der Ermittlungen -
Nürnberg Fürth Erlangen Neu-Ulm Lindau Ahrweiler(RP) Koblenz (ots)
Mehr als 30 Millionen Euro Antidumping- und Ausgleichszölle könnte eine Nürnberger Firma beim Import von Solarmodulen hinterzogen haben. Gestern vollstreckten Ermittler des Zollfahndungsamtes München, mit Unterstützung der Zollfahndungsämter Stuttgart und Frankfurt am Main, drei Haftbefehle, durchsuchten mit 37 Beschlüssen des Amtsgerichts Nürnberg insgesamt 14 Wohn- und Geschäftsräume in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wegen Verdachts der Steuerhinterziehung bzw. Steuerhehlerei.
Es besteht der Verdacht, dass die in China produzierten Solarmodule durch die Nürnberger Firma unter Vorspiegelung falscher Tatsachen oder Umgehung bestehender Regelungen von der Volksrepublik China containerweise über die Seehäfen Rotterdam und Hamburg in die Europäische Union importiert worden sind und dadurch Zölle in Millionenhöhe hinterzogen wurden.
Dreh- und Angelpunkt der Abgabenhinterziehung ist die geltende Mindesteinfuhrpreisregelung, die chinesische Billigimporte zum Schutz der europäischen Wirtschaft unterbinden soll. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen wurde die Einhaltung des Mindesteinfuhrpreises lediglich vorgetäuscht und durch verschleierte Rückzahlungen oder Manipulation von Montage- und Zubehörkosten unterschritten.
Ein ausgeklügeltes Modell von Schein- und Briefkastenfirmen in Luxemburg und Hongkong war hierbei auf möglichst große Intransparenz ausgelegt, um Zahlungsströme bei der Geschäftsabwicklung zu verschleiern.
Die in Deutschland ansässigen 7 Beschuldigten chinesischer und deutscher Staatsangehörigkeit im Alter von 41 bis 56 Jahren stehen im Verdacht, quasi als Handlanger beziehungsweise Abnehmer des von China aus agierenden Produzenten gehandelt zu haben. So konnte dieser seine Solarmodule günstig auf dem deutschen Markt platzieren.
In dem Zeitraum November 2013 bis November 2016 sind insgesamt über 150 Importvorgänge Gegenstand der Ermittlungen von Zoll und der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Abnehmer der Solarmodule, deren Einfuhr beanstandet wird, waren Energie- und Solarparks im gesamten Bundesgebiet sowie im europäischen Ausland.
Zusatzinformation:
Die Europäische Union erhebt seit Juni 2013 Antidumping- und Ausgleichszölle bei der Einfuhr von Solarmodulen und Schlüsselkomponenten (Zellen) mit Ursprung in oder Versand aus der Volksrepublik China. Im Februar 2016 wurden diese Maßnahmen auf aus Taiwan und Malaysia versandte Einfuhren ausgeweitet, nachdem die EU-Kommission nachweisliche Umgehungslieferungen festgestellt hatte.
Im Grundsatz ist zwischen zwei möglichen Betrugsvarianten zu unterscheiden:
1. Umgehung der Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen bei der Einfuhr in die EU durch Lieferung der Solarmodule über ein anderes Drittland und Angabe eines falschen Warenursprungs (Transshipments)
und/oder
2. Umgehung der bestehenden Mindesteinfuhrpreisregelung für Solarmodule.
Auch in Deutschland wurden Untersuchungen im Zusammenhang mit der möglichen Hinterziehung von Antidumping- und Ausgleichszöllen für Solarmodule geführt. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) führt ebenfalls Untersuchungen.
Die Europäische Kommission hat die Vereinbarung/Verpflichtung (undertaking) mit bestimmten chinesischen Herstellern, die bestimmte Verkaufspreise nicht unterschreiten (Mindesteinfuhrpreis), zum 01.10.2017 auslaufen lassen.
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Christian Schüttenkopf
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