ZOLL-M: Münchner hortet umfangreiches Drogensortiment
München (ots)
Zollfahnder haben in der vergangenen Woche bei einem 32-jährigen Münchner unter anderem über 2.000 Stück Ecstasy Tabletten sowie 1.200 LSD Trips beschlagnahmt und dabei eine außergewöhnliche Sammlerleidenschaft festgestellt.
Der ledige Angestellte hege ein Faible für die Vielfalt der auf dem illegalen Markt verfügbaren Drogen, allerdings ohne diese seinen eigenen Angaben zufolge selbst zu konsumieren. Er beschaffte sich und häufte überwiegend synthetische Drogen in Form von Tabletten, Pillen oder Pulvern an, wie andere eben z.B. Briefmarken oder Münzen sammeln.
Das in dieser Hinsicht gut 350 Positionen umfassende Sicherstellungsverzeichnis enthält mitunter rund 100 Stoffe wie zum Beispiel Amphetamin, Crystal, Ketamin, Kokain, MDMA, Meskalin u.v.m., die der Beschuldigte in akribisch beschrifteten Glasröhrchen aufbewahrte. Daneben waren tütchenweise Ecstasy Pillen mit rund 40 unterschiedlichen Motiven vorgefunden worden.
Außerdem stellten die Ermittler bei dem Beschuldigten eine Geldkassette mit 10.000 Euro Bargeld, zwei Würgehölzer - sog. Nunchakos - und ein Buschmesser sicher.
Aber damit noch nicht genug: Er verfügte zudem über Tablettiermaschinen und Stempel, wie sie u.a. zur Herstellung und Kennzeichnung von Pillen oder Tabletten dienen. Zu guter Letzt fanden die Zollfahnder im Keller des Tatverdächtigen noch 20 original verpackte Smartphones eines namhaften Herstellers. Wie er an diese Geräte gelangte und ob es sich dabei evtl. um Hehlerware oder Fälschungen handeln könnte, wollte er nicht preisgeben.
Auf den Beschuldigten wurde der Zoll aufmerksam, als ein aus den Niederlanden an ihn adressiertes Postpaket Anfang dieses Jahres kontrolliert worden ist und dabei 250 Ecstasy Tabletten zum Vorschein kamen. Mit Postbeschlagnahmebeschluss gelang es zudem, zwei weitere an ihn gerichtete Paketsendungen mit je 100 Ecstasy Tabletten abzufangen und sicherzustellen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I ist noch am Tag der Durchsuchung Haftantrag gestellt worden, dem der Ermittlungsrichter auch stattgab.
Neben den Ermittlungen wegen Verdachts von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Neue-psyochaktive-Substanzen-Gesetz (NpSG) könnte sich der Tatvorwurf ausweiten auf Vergehen gegen das Waffengesetz (WaffG), Hehlerei oder auch Verstößen gegen das Markenrecht.
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