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Zollfahndungsamt München

ZOLL-M: Langjährige Haftstrafen und eine Bewährungsstrafe für verbotenes, gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Dopingmitteln.

ZOLL-M: Langjährige Haftstrafen und eine Bewährungsstrafe für verbotenes, gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Dopingmitteln.
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München Augsburg Hannover (ots)

Sichergestellte Präparate im Wert von rund 150.000 Euro werden vernichtet.

Das Landgericht Augsburg verurteilte am 09.11.2020 drei Angeklagte im Alter zwischen 28 und 62 Jahren zu mehrjährigen Haftstrafen und einer Bewährungsstrafe, weil sie schwunghaften Handel mit verbotenen Dopingmitteln betrieben.

Im Mittelpunkt der Ermittlungen der für Bayern zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft München I und des Zollfahndungsamtes München stand ein in Hannover lebender und jetzt zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilter 28-jähriger russischer Staatsangehöriger, der als Fitnesscoach die Präparate in Form von Ampullen oder Tabletten an Abnehmer bundesweit verkaufte. Als Komplize diente ihm ein 29-jähriger deutscher Staatsangehöriger, der ebenfalls in Hannover lebt und nun zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Er war zuständig für die körperliche Abwicklung der durch den Russen angebahnten Geschäfte.

Um die Gefahr der eigenen Entdeckung zu minimieren wurden die Präparate an die auch in Hannover gelegene Wohnung der zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilten 62-jährigen Mutter des Deutschen verbracht und in deren Keller gelagert. Ihr Sohn, von Beruf Maurer, verpackte nach Anweisung die gehandelten Präparate. Die mit falschen Angaben zum tatsächlichen Versender konfektionierten Pakete gab er dann bei Paketdienstleistern zum Weiterversand auf.

Aufgrund vorliegender Hinweise fingen Zollfahnder ab März 2019 mit Postbeschlagnahmebeschlüssen mehrere an Empfänger in Bayern adressierte Pakete ab, die verbotene Dopingmittel enthielten. Trotz falscher Angaben zum tatsächlichen Absender gelang es durch aufwändige Ermittlungen den faktischen Versender zu identifizieren.

Mitte September 2019 durchsuchten Zollfahnder aus München und Hannover die Wohnungen sowohl des 29-jährigen Deutschen als auch seiner 62-jährigen Mutter, stellten dabei in besagtem Keller knapp 20.000 Ampullen sowie mehr als 80.000 Tabletten an Dopingmitteln sicher und vollstreckten den mittlerweile gegen den 29-jährigen erwirkten Haftbefehl des Amtsgerichts München. Der Warenwert dieser zuvor aus Osteuropa beschafften und sichergestellten Präparate wird auf knapp 150.000 Euro geschätzt.

Schon bei der Durchsuchung beim deutschen Mittäter und seiner Mutter verdichteten sich Hinweise auf den hinter den Geschäften stehenden 28-jährigen Russen, der nach Auswertung umfangreicher Beweismittel am 06.02.2020 mit Haftbefehl des Amtsgerichts München von Zollfahndern verhaftet wurde.

Er organisierte die Beschaffung und Bezahlung der Dopingmittel in Osteuropa, kümmerte sich um den Transport nach Deutschland und entlohnte den 29-jährigen Deutschen für dessen Dienste. An seine Kunden gelangte er bei seiner Tätigkeit als Fitnesscoach und Individualtrainer.

Die Urteile gegen die geständigen Ersttäter sind rechtskräftig. Das Gericht hat neben den ausgesprochenen Freiheitsstrafen mehrere hochwertige Mobiltelefone und einen vier Jahre alten Mittelklassewagen als Tatmittel eingezogen. Die sichergestellten Präparate werden demnächst vernichtet.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt München
Pressesprecher
Christian Schüttenkopf
Telefon: 089 5109 1660
Fax: 089 5109 1180
E-Mail: presse@zfam.bund.de
www.zoll.de

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