ZOLL-M: Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Weiden in dem Ermittlungsverfahren "Champagner"
Weiden i.d.Opf. (ots)
In dem Ermittlungsverfahren wegen der Ereignisse in einem Weidener Lokal in der Nacht des 13.02.2022, bei denen acht Personen aus einer mit MDMA gefüllten Champagnerflasche tranken und in der Folge teils lebensgefährliche und in einem Fall tödliche Vergiftungen erlitten, konnte nach intensiven Ermittlungen des Zollfahndungsamts München - Dienstsitz Weiden - unter Federführung der Staatsanwaltschaft Weiden i.d.OPf. mittlerweile ein Tatverdächtiger festgenommen und an die hiesigen Ermittlungsbehörden übergeben werden.
Im Rahmen der Ermittlungen wurde der "Weg" der in der Nacht des 13.02.2022 ausgeschenkten Champagnerflasche sowie weiterer mit Rauschgift gefüllter Flaschen bis in die Niederlande zurückverfolgt. Die Flaschen waren zuletzt durch mehrere Personen, die offenbar den wahren Inhalt nicht kannten, mehrmals weiterverkauft worden. Auf diesem Wege geriet einer der Champagnerflaschen nach Weiden i.d.OPf..
In Zusammenarbeit mit den niederländischen und polnischen Behörden wurde der nunmehr festgenommene 35-jährige polnische Staatsangehörige als dringend Tatverdächtiger identifiziert. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung vor.
Konkret soll er jedenfalls für die Lagerung des in Flaschen abgefüllten Rauschgifts in den Niederlanden verantwortlich gewesen sein und mitverantworten müssen, dass die Flaschen an Dritte gelangten. Das Amtsgericht Weiden i.d.OPf. erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft deshalb einen nationalen Untersuchungshaftbefehl und einen Europäischen Haftbefehl gegen den Beschuldigten. Nach anfänglicher Flucht konnte er nunmehr in den Niederlanden festgenommen werden. Nachdem das zuständige niederländische Gericht die Auslieferung nach Deutschland bewilligt hatte, wurde der Beschuldigte nach Überstellung am heutigen Tage dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Weiden vorgeführt. Dieser ordnete den Vollzug des Haftbefehls an. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Haft. Er äußerte sich bisher nicht zum Tatvorwurf.
Die Ermittlungen gegen den Beschuldigten dauern an und werden, auch im Hinblick auf potentielle Mittäter, weiter mit Hochdruck fortgeführt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch hinsichtlich des nunmehr inhaftierten Tatverdächtigen weiterhin die Unschuldsvermutung gilt.
Die Staatsanwaltschaft Weiden i.d.OPf. und das Zollfahndungsamt München danken allen an den bisherigen Ermittlungen beteiligen in- und ausländischen Zoll-, Polizei- und Justizbehörden für ihre tatkräftige Unterstützung.
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Weiden i.d.Opf.
Pressesprecher
Wolfgang Voith
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