FW-WRN: TH_TÜR-Amtshilfe Polizei, FEUER_3-ausgelöster Heimrauchmelder, RTW Absicherung auf BAB, TH_1-Person im Aufzug und TH_1-VU mit Krad
Werne (ots)
Der Löschzug 1 Stadtmitte der Freiwilligen Feuerwehr Werne wurde am Samstagmorgen um 06:45 Uhr per digitalem Meldeempfänger von der Kreisleitstelle in Unna mit dem Einsatzstichwort "TH_TÜR - Amtshilfe" in den Kirchhof-Mottenheim alarmiert. Im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei wurde mit dem sogenannten "Ziehfix" Zugang zu einer Wohnung verschafft. Der Patient konnte nach umfangreichen Maßnahmen an den Rettungsdienst und Notarzt übergeben werden. Die Einsatzstelle wurde nachdem das Schloss der Wohnungstür getauscht und alle weiteren Maßnahmen zurück gebaut worden waren, an die Polizei übergeben. Im Einsatz waren 12 Freiwillige Kräfte mit drei Fahrzeugen (DLK, HLF & ELW) sowie der Rettungsdienst und Notarzt aus Werne sowie die Polizei. Einsatzende war um 07:45Uhr.
Um 10:41Uhr am selben Samstagmorgen wurde der Löschzug 1 Stadtmitte der Freiwilligen Feuerwehr Werne mit dem Stichwort:"FEUER_3 - ausgelöster Heimrauchmelder, es riecht angebrannt" über Meldeempfänger in die Horster Straße nach Werne Evenkamp alarmiert. In einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus hatte ein Heimrauchmelder durch angebranntes Essen ausgelöst. Die Bewohner hatten bereits erste Lüftungsmaßnahmen eingeleitet, so dass ein Eingreifen der Feuerwehr nicht von Nöten war. Im Einsatz waren 18 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Werne mit vier Fahrzeugen. Des Weiteren an diesem Einsatz beteiligt war der Rettungsdienst sowie die Polizei aus Werne. Einsatzende konnte um 11:30 gemeldet werden.
Der Löschzug 1 der Freiwilligen Feuerwehr Werne wurde um 13:26 Uhr mit dem Stichwort "1RTW - VU, Absicherung Rettungswagen BAB" auf die Bundesautobahn 1 in Fahrtrichtung Köln alarmiert. Die Einsatzstelle lag circa 1,5km vor der Abfahrt Hamm-Bergkamen. Die Feuerwehr sicherte die Einsatzstelle mit den Großfahrzeugen und Verkehrsleitkegeln gegen den fließenden Verkehr und stellte zusätzlich den Brandschutz sicher. Es wurden sicherheitshalber Aufgrund der potentiellen Brandgefahr bei verunfallten PKW die Batterien abgeklemmt und auslaufende Betriebsmittel mit Bindemittel abgestreut und verunreinigt wieder aufgenommen. Zwei Personen wurden bei dem Verkehrsunfall verletzt und durch den Rettungsdienst Werne in umliegende Krankenhäuser transportiert. Es waren 13 freiwillige Einsatzkräfte mit drei Fahrzeugen auf der Autobahn im Einsatz. Nachdem die Arbeiten der Feuerwehr erledigt waren, wurde die Einsatzstelle an die Autobahnpolizei übergeben und direkt in den Folgeeinsatz gestartet. Um 14:20 Uhr konnte demnach auf der Autobahn erst einmal Einsatzende gemeldet werden. Des weiteren an diesem Einsatz beteiligt war der Rettungsdienst und die Autobahnpolizei sowie ein Abschleppunternehmen.
Der Löschzug 1 der Freiwilligen Feuerwehr Werne wurde um 14:20 Uhr von der Rettungsleitstelle in Unna zum vierten Mal an diesem Tag über Funk sowie per digitalem Meldeempfänger mit dem Stichwort "TH_1 - Person im Aufzug" zu einem Objekt in die Bahnhofstrasse in Werne alarmiert. Da sich die Einsatzkräfte teilweise mit den Einsatzfahrzeugen noch auf der Autobahn befanden, konnte zwar sofort die Einsatzfahrt gestartet werden, da jedoch die Anfahrt von der Autobahn eine gewisse Verzögerung mit sich bringen würde, wurde parallel ein Fahrzeug von der Feuerwache an der Konrad-Adenauer-Straße zur Einsatzstelle entsandt. Die Erkundung ergab, dass eine Person in einem Aufzug der in Höhe des 1. Obergeschosses hängen geblieben dort eingeschlossen war. Die Einsatzkräfte setzten den Aufzug außer Betrieb und öffneten mit Spezialschlüsseln die Türen des Aufzuges und befreite die Person. Die Personenbefreiung aus Aufzügen ist grundsätzlich keine Aufgabe der Feuerwehr. Für verbaute Aufzugsanlagen ist immer der Betreiber der Anlage verantwortlich. Wenn der Betreiber die Wartung und Instandhaltung der Aufzugsanlage, sowie die Bereitstellung des Notrufdienstes an einen technischen Dienstleister abgetreten hat, ist dieser gesetzlich dazu verpflichtet die Befreiung der eingeschlossenen Personen nach spätestens 30 Minuten eingeleitet zu haben. Es ist jedoch nicht vorgeschrieben, bis wann die Befreiung abgeschlossen sein muss. Nur im Falle eines medizinischen Notfalls wäre rein rechtlich die Freiwillige Feuerwehr im Rahmen Ihrer Aufgaben der Hilfeleistung nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) verantwortlich. Einsatzende konnte gegen 15 Uhr gemeldet werden. Im Einsatz waren 17 Einsatzkräfte mit vier Fahrzeugen.
Am Sonntagmorgen wurde um 10:15 Uhr per digitalem Meldeempfänger der Löschzug 1 der Freiwilligen Feuerwehr Werne zu einem Verkehrsunfall bzw. Alleinunfall mit einem Krad auf die Horster Straße gerufen. Der Fahrer des Motorrad mit Beiwagen ist aufgrund unbekannter Ursache auf die Bankette gekommen und dabei samt seines Gefährts in den Graben gestürzt. Der Motorradfahrer verletzte sich dabei schwer. Der Rettungsdienst und Notarzt aus Werne versorgten den verletzten Kradfahrer und brachten diesen zur Behandlung in ein nahe gelegenes Krankenhaus. Die Freiwillige Feuerwehr Werne sicherte mit der Polizei Werne die Einsatzstelle gegen den fließenden Verkehr ab. Für die Bergungsarbeiten wurde die Horster Straße für circa 50 Minuten voll gesperrt. Die ausgetretenen Betriebsmittel des verunfallten Motorrades wurde mit sogenannten Schuttmulden die auf dem Rüstwagen verlastet sind aufgefangen und so ein Umweltschaden verhindert. Die Freiwilligen Kräfte unterstützten den Rettungsdienst bei der Rettung der verunfallten Person aus dem Graben. Desweiteren wurde das Abschleppunternehmen bei der Bergung des verunfallten Gespanns aus dem Graben unterstützt. Einsatzende für die 12 freiwilligen Kräfte war um 11:30Uhr.
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