POL-W: RS Drogenfund nach versuchtem Autoaufbruch - Gemeinsame Presseerklärung von Staatsanwaltschaft und Polizei Wuppertal
Wuppertal (ots)
Nachdem zwei Verdächtige gestern Mittag (29.05.2023, 13:00 Uhr) versuchten, ein geparktes Auto aufzubrechen, konnte im Fahrzeug eine nicht unerhebliche Menge an Drogen sichergestellt werden. Zeugen informierten gestern Mittag die Polizei über zwei junge Männer, die versuchten einen Dacia an der Losenbücheler Straße aufzubrechen. Im Zuge der polizeilichen Fahndung konnten in Tatortnähe zwei tatverdächtige Männer im Alter von 18 und 25 Jahren durch die Beamten angetroffen und vorläufig festgenommen werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ der zuständige Richter am Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss gegen die Männer, um weitere Beweismittel aufzufinden. Währenddessen nahmen Polizeibeamte den angegangenen Dacia in Augenschein, wobei ihnen ein aus dem Fahrzeug dringender intensiver Geruch auffiel. Die Beamtinnen und Beamten erkannten den Geruch als cannabistypisch, leiteten nunmehr ein Verfahren gegen den Fahrzeughalter ein und informierten die Staatsanwaltschaft. Von dort aus wurde ein weiterer Durchsuchungsbeschluss, diesmal zur Durchsuchung des Fahrzeugs, bei dem Amtsgericht beantragt und anschließend erlassen. Bei der folgenden Durchsuchung des PKW konnten mehrere hundert Gramm Cannabis, Haschisch, Amphetamine sowie eine scharfe Pistole mit Munition und eine Armbrust sichergestellt werden. Weitere Untersuchungen ergaben, dass das Fahrzeug zudem für Drogentransporte genutzt worden sein könnte. Daher wurde der Dacia auf Anordnung der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Der 20 Jahre alte Halter des PKW wurde wenig später vorläufig festgenommen. Er wird am heutige Tage auf Anordnung der Staatsanwaltschaft dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht vorgeführt werden, der über die Anordnung der Untersuchungshaft zu entscheiden haben wird. Dem Hauptbeschuldigten droht für den Fall einer Verurteilung nach dem für Erwachsene geltenden Strafgesetzen wegen des Tatverdachts des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in einer nicht geringen Menge eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren. Sollte er nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden droht ihm eine empfindliche Jugendstrafe. Ob zwischen dem versuchten Einbruch in das Fahrzeug und den sich darin befindlichen Gegenständen ein Zusammenhang besteht ist Gegenstand der Ermittlungen.
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Wolf-Tilman Baumert
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