Wasserschutzpolizeiinspektion Oldenburg
WSPI-OLD: Große Müllmenge und unerlaubter Umgang mit Abfällen an Bord eines Seeschiffes
Brake (ots)
Bereits am Montag gab es eine gemeinsame Kontrolle eines Massengutschifffes durch Beamte der Wasserschutzpolizei Brake, Stade und Bremen, die diese Kontrolle für einen routinemäßigen Erfahrungsaustausch nutzten. Das unter der Flagge von Panama fahrende Schiff wurde insbesondere auf die Einhaltung der Vorschriften des Meeresumweltschutzes kontrolliert. Zu diesen gehören u.a. die Regeln zum Umgang mit Ölrückständen, des Schwefelgehaltes des Kraftstoffes, des Schiffsabwassers und des Schiffsmülls.
Der Maschinenraum des 4 Jahre alte Schiffes machte auf den ersten Blick einen sehr gepflegten und sauberen Eindruck. Die vorgeschriebenen technischen Einrichtungen waren vorhanden und funktionierten technisch einwandfrei. Es fiel den kontrollierenden Beamten jedoch ein übervoller Müllsammelbereich im Rudermaschinenraum auf. Eine Müllentsorgung war in der Müllabgabeerklärung zunächst nicht angemeldet gewesen. Der Kapitän gab aber an, dass dieses während der 5-tägigen Liegezeit im Hafen Brake vorgesehen sei. Die geschätzt ca. 5cbm Müllsäcke und Verbrennungsasche sowie weitere 10cbm Ladungsreste mussten, nach Rücksprache mit der Hafenbehörde, entsorgt werden, da der Zielhafen außerhalb der EU liegt. Die phillipinische Schiffsführung sagte dies zu und verhielt sich sehr kooperativ.
Aufgrund dieser Müllsituation wurde dem Kapitän angekündigt, dass es eine Nachkontrolle geben wird.
Am Mittwoch wurde das Schiff erneut betreten und die Müllstation aufgesucht. Der erste Blick erfreute die Beamten - der ganze Müll war entsorgt worden. Der zweite Blick hinter die Absperrung ergab, dass sich dort, bei der ersten Kontrolle nicht sichtbar, noch 11 Eimer mit Deckel befanden, die handschriftlich mit dem Wort "Sludge" versehen waren. Der Begriff "Sludge" steht in der Schifffahrt für "Ölschlamm" und stellt Abfall dar, dessen Entsorgung strengen Regeln untersteht. Ölschlamm fällt auf Schiffen an, die mit Schweröl betrieben werden. Die Rückstände dürfen auf Schiffen nur in den dafür vorgesehenen Tanks gelagert werden.
Diese Form der Lagerung ist nicht zugelassen und stellt somit eine Straftat gem. §326 Strafgesetzbuch, der unerlaubte Umgang mit Abfällen, dar. Zur Sicherung des Strafverfahrens musste der Leiter der Maschinenanlage und der Kapitän auf Anordnung des Amtsgerichtes Oldenburg Sicherheitsleistungen von je 500 Euro hinterlegen.
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