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Polizeiinspektion Göttingen

POL-GÖ: (75/2022) Europaweite "ROADPOL Kontrollwoche Truck and Bus" - Experten der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion (PD) Göttingen kontrollieren auch an der A 7, etliche Verstöße festgestellt

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Göttingen (ots)

GÖTTINGEN (jk) - Im Rahmen der europaweiten "ROADPOL" -Kontrollwoche "Truck and Bus" (siehe auch Medieninformation im Anhang) haben Experten der Regionalen Kontrollgruppe (RKG) der PD Göttingen am Donnerstag (10.02.22) auch Fahrzeuge auf dem Parkplatz "Leineholz-Ost" an der A 7 überprüft.

Mehrere Kontrollteams waren bei der knapp siebenstündigen Aktion im Einsatz. Von den in dieser Zeit kontrollierten 85 Fahrzeugen mussten 47 (55 %) beanstandet werden. Bei 19 Fahrzeugen waren die Mängel so gravierend, dass eine Weiterfahrt untersagt werden musste.

Hier einige herausragende Beispiele:

Ein 24-jähriger Fahrzeugführer eines Klein-LKW beförderte Möbelteile aus den Niederlanden nach Süd-Niedersachsen. Bei der Kontrolle des Fahrzeuges wurde festgestellt, dass eine Beeinflussung durch berauschende Mittel vorlag. Ein Schnelltest verlief positiv, eine Blutprobenentnahme wurde auf der Wache der Autobahnpolizei durchgeführt. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt vorläufig untersagt.

Ein Sattelzug wurde im Rahmen der Kontrolle hinsichtlich der technischen Vorschriften für Bereifung und Bremsen überprüft. Die Bereifung des Aufliegers war an vier Reifen mangelhaft und mehrere Bremsscheiben waren derart abgenutzt und wiesen teilweise bereits Ausbrüche auf, so dass eine Weiterfahrt vorläufig untersagt werden musste. Das Fahrzeug wurde in geringem Tempo zu einer nahegelegenen Werkstatt polizeilich begleitet.

Bei der Überprüfung eines Fahrzeugführers aus Ungarn wurde festgestellt, dass dieser seit ca. zwei Wochen täglich ein nachweispflichtiges Fahrzeug geführt hatte. Die täglichen Ruhezeiten wurden zwar eingehalten, aber nach sechs Tagen ist eine längere Ruhezeit vorgeschrieben. Diese wurde jedoch nicht eingehalten, der Fahrer gab an, dass er diese Vorschrift nicht kennen würde. Daraufhin wurde dem Fahrzeugführer des mit Terminfracht beladenen Klein-LKW (Sprinter) die Weiterfahrt untersagt und die Einlegung einer 45 stündigen Wochenruhezeit angeordnet. Für diese Zwecke wurde das Fahrzeug an einem geeigneten Platz im Stadtgebiet Göttingen abgestellt und eine Sicherungskette zur Durchsetzung der Anordnung angelegt. Der Unternehmer aus Ungarn sandte ein Ersatzfahrzeug mit Fahrer, auf das die Terminfracht umgeladen und weiterbefördert wurde.

Ein Klein-LKW (Sprinter) mit polnischer Zulassung wurde von einer deutschen Spedition dauerhaft in Deutschland betrieben und für Beförderungen in Nordhessen und Südniedersachsen eingesetzt. Dies stellt möglicherweise einen Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz dar, hier sind noch weitere Ermittlungen erforderlich. Ein Strafverfahren wurde zunächst gegen die Beteiligten eingeleitet und wird an das für die Erhebung von Kraftfahrzeugsteuern zuständige Hauptzollamt weitergeleitet.

Ein Tiertransporteur aus dem Kreis Northeim beförderte Tiere aus Nordhessen und dem Kreis Göttingen, ohne die erforderlichen Dokumente nach dem Tierseuchenrecht mitzuführen. Der Zustand der Tiere konnte vor Ort durch die Beamten nicht überprüft werden. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt wurde angeordnet, dass der Transport zu dem nahegelegenen Zielort fortgesetzt werden durfte und die Kontrolle durch die Behörde dort vorgenommen wird, um Beeinträchtigungen und Stress für die Tiere zu vermeiden.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jasmin Kaatz
Otto-Hahn-Straße 2
37077 Göttingen
Telefon: 0551/491-2017
Fax: 0551/491-2010
E-Mail: pressestelle@pi-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-goe.polizei-nds.de

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