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Polizeiinspektion Göttingen

POL-GÖ: (84/2022) Aufzug von Maßnahmengegnern und Gegenkundgebung am Montagabend - Göttinger Polizei mit Einsatzverlauf weitestgehend zufrieden

Göttingen (ots)

GÖTTINGEN (jk) - Einen Tag nach dem Polizeieinsatz am Göttinger Jahnstadion aus Anlass eines Aufzuges von etwa 180 Corona-Kritikern und einer durchgeführten Gegenkundgebung (siehe auch https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/119508/5146621) hat die Einsatzleitung der Göttinger Polizei am Dienstag (15.02.22) eine weitestgehend positive Bilanz gezogen.

"Das Signal, dass beide versammlungsrechtlichen Aktionen dieses Mal im Vorfeld ordnungsgemäß bei der Versammlungsbehörde angezeigt worden sind, stimmt uns ein Stück weit zuversichtlich. Dieser Vorgang ist deshalb wichtig, weil sich alle Beteiligten, insbesondere die Polizei, hierdurch besser vorbereiten können und am Versammlungstag keine Fragen zu Ablauf, Strecke oder Verkehrssperrungen mehr geklärt werden müssen", sagte Einsatzleiter Thomas Reuter.

"In der Rückschau sind wir mit dem Einsatzverlauf insgesamt zufrieden, blieben doch größere Auseinandersetzungen und oder Übergriffe aus. Wir führen dies zum einen auf das taktische Konzept und den größeren Kräfteansatz zurück aber auch darauf, dass mit der Leiterin der Gegenkundgebung und auch dem Leiter der Kritiker-Demo am Montagabend weitere Abstimmungsgespräche möglich waren. Die erneuten Blockadeaktionen trüben allerdings eindeutig das Bild."

Mehrere Blockadeaktionen - Polizei schiebt Gegendemonstrierende mit Zwang zur Seite

Etwa 100 Personen hatten sich am Montagabend vor dem Haupteingang des Jahnstadions an einer stationären Gegenkundgebung unter dem Motto "Gegen Geschichtsmissbrauch, Pseudowissenschaft und rechte Hetze" beteiligt. Parallel dazu versammelten sich geschätzt insgesamt ca. 250 Gegendemonstranten in kleineren und größeren Gruppen entlang der angezeigten Aufzugsroute der Coronamaßnahmen-Kritiker. In der Folge kam es im Sandweg zu zwei und kurz danach auf der Reinhäuser Landstraße zu einer weiteren Blockadeaktion.

Einsatzleiter Reuter:

"Nachdem die blockierenden Personen den mehrfach erteilten Verfügungen, sich von der Fahrbahn zu entfernen, nicht nachkamen, mussten die Einsatzkräfte schließlich als letztes Mittel unmittelbaren Zwang in Form von Wegschieben bzw. -drücken anwenden, um die genehmigte Aufzugsstrecke passierbar zu machen. Bevor es zur Anwendung unmittelbaren Zwangs kam, nahmen Konfliktmanagementteams der Polizei Kontakt zu den Blockierenden auf. Ausdrückliches Ziel war es, die polizeilichen Verfügungen auf kommunikativem Wege durchzusetzen und Zwangsanwendungen zu vermeiden. Auch im direkten Gespräch ließen sich die Personen jedoch nicht dazu bewegen, die Aufzugsroute freizugeben. Nach mir vorliegenden Informationen waren rund 100 Gegendemonstrierende Adressat dieser polizeilichen Maßnahme, von der ich mir gewünscht hätte, dass wir sie nicht hätten ergreifen müssen. Aber das lag nicht in unserer Hand."

Weitergehende Eskalationen blieben hierbei aus. Die eingesetzten Konfliktmanager der Polizei begleiteten während des gesamten Einsatzes die polizeilichen Maßnahmen und suchten das Gespräch mit den Blockierenden.

Im Anschluss an eine der Blockaden kam es auf dem Gelände eines Kleingartenvereins zwischen dem Parkplatz "Eisweise" und der Lotzestraße zu mehreren Sachbeschädigungen an Maschendrahtzäunen. Die Tatorte wurden am Dienstag bei Tageslicht polizeilich aufgenommen. "Mir fehlt das Verständnis für solch sinnlose Beschädigung von fremdem Eigentum", erklärt Reuter.

Aufzugsroute der Maßnahmengegner verkürzt

Der Versammlungsleiter der Schutzmaßnahmen-Gegner entschloss sich angesichts der Behinderungen kurz vor Erreichen der Reinhäuser Landstraße zu einer Verkürzung seiner Route. Der Aufzug wendete und ging zum Ausgangspunkt Jahnstadion zurück. Hier wurde die Versammlung gegen 20.00 Uhr offiziell für beendet erklärt.

Polizeibeamter von Gegendemonstrantin beleidigt

Auch die Teilnehmenden der Gegenversammlungen verließen nach und nach in Kleingruppen den Bereich. In der Abwanderungsphase beleidigte eine 15 Jahre alte Gegendemonstrantin einen Polizeibeamten durch Zeigen des ausgestreckten Mittelfingers. Gegen die Jugendliche wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Keine Verstöße gegen Hygieneregeln

Bezogen auf die Einhaltung der Hygieneregeln wurden von den Einsatzkräften bei beiden Versammlungen keine Verstöße registriert.

Teilnehmende unter den Maßnahmengegnern, die keine Mund-Nase-Bedeckung trugen, konnten bei Überprüfung ein ärztliches Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht vorzeigen.

Der Polizei liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass sich Angehörige der rechten Szene an dem Aufzug beteiligten. Rechtsextreme oder ihnen ähnelnde Symbole wurden weder an der Kleidung noch in anderer Form von den Einsatzkräften im Aufzug der Coronamaßnahmen-Kritiker festgestellt. Auch über das Verteilen von entsprechenden Flyern liegen keine Erkenntnisse vor.

"Zivilgesellschaftliche Positionen gegen demokratiefeindliche, verschwörungstheoretische oder antisemitische Äußerungen und entsprechende Symboliken auch im Rahmen von Versammlungen zu äußern, ist aus meiner Sicht wichtig. So kann das klare Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung einer breiten Mehrheit der Bevölkerung zum Ausdruck gebracht werden." sagt die Präsidentin der Polizeidirektion Göttingen, Gwendolin von der Osten. Sie fügt aber hinzu: "Gestern habe ich mir in Göttingen selbst ein Bild von der angezeigten Versammlung 'Gegen Corona-Maßnahmen' am Göttinger Jahnstadion gemacht. Hier haben Bürgerinnen und Bürger und eben keine bekannten Rechtsextremisten ihre Meinung gegen die aktuelle Corona-Politik kundgetan, ohne dabei durch rechtsextremes, antisemitisches oder verschwörungstheoretisches Gedankengut oder auch solche Symbolik aufzufallen. Eine derartige Meinungsäußerung gegen politische Entscheidungen kann und muss eine starke Demokratie aushalten. Blockaden, die zur Beendigung einer solchen rechtskonformen Versammlung führen, halte ich für bedenklich. Auch der Protest gegen den Protest muss sich im Rahmen der Gesetze bewegen und darf nicht durch Straßenblockaden oder Gewalttätigkeiten zum Ausdruck gebracht werden."

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