Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
FW-LFVSH: Rauchmelder als Geschenk zum Nikolaus
Kiel (ots)
Feuerwehr appelliert: Überraschen Sie Ihre Lieben mit einem kleinen Lebensretter
Dieser Lebensretter passt garantiert in jeden Stiefel: "Schenken Sie Sicherheit! Schenken Sie einen Rauchmelder!", appellieren der Deutsche Feuerwehrverband und der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein (LFVSH) vor dem Nikolausfest vor allem an alle Eltern, die für sich und ihre Kinder ein Stück mehr Sicherheit haben wollen. Aber auch für Freunde, Verwandte, Kollegen oder Geschäftspartner sind die handlichen Lebensretter ein passendes Geschenk.
"Gerade in der Advents- und Weihnachtszeit müssen die Feuerwehren immer wieder bei tragischen Brandunglücken helfen, die durch Kerzen verursacht wurden", erklärt Kreisbrandmeister Frank Raether, zuständiger Abteilungsleiter Prävention beim LFVSH. Während der Advents- und Weihnachstzeit 2006 kam es zu rund 50 weihnachtstypischen Bränden im Land. "Rauchmelder können fast jedem Fall das Schlimmste verhindern." Heimrauchmelder mit dem VdS-Prüfzeichen gibt es kostengünstig unter anderem in Baumärkten, Verbrauchermärkten und im Elektrofachhandel.
Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes fallen in Deutschland jährlich über 600 Menschen Bränden zum Opfer. Tausende erleiden Verbrennungen und Vergiftungen durch Brandrauch, der meistens zum Tode führt. Moderne Haushalte sind angefüllt mit Kunststoffen, bei deren Verbrennung giftiger Brandrauch entsteht. Dieser Rauch durchdringt in wenigen Minuten die ganze Wohnung. Die meisten Brände entstehen nachts. Da dann der Geruchssinn abgeschaltet ist, werden Schlafende durch das im Brandrauch enthaltene hochgiftige Kohlenmonoxidgas bewusstlos und ersticken oft schon bevor die Feuerwehr alarmiert ist, sagte Raether.
Seit April 2005 besteht in Schleswig-Holstein eine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern in Neubauwohnungen. Durch die Änderung der Landesbauordnung (LBO) für Schleswig-Holstein müssen: "In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Geräte müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2009 mit Rauchmeldern auszurüsten.
Für einen Mindestschutz gilt als Faustregel: Ein Rauchmelder im Flur pro Etage sowie in den Schlafzimmern - vor allem im Kinderzimmer! In Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht - etwa Bad oder Küche - sind sie nicht zu empfehlen. Die handlichen Geräte lassen sich auch ohne handwerkliches Geschick an der Zimmerdecke montieren. Mehr Informationen und Praxisbeispiele gibt es im Internet unter www.rauchmelder-lebensretter.de.
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