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Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein

FW-LFVSH: Rauchmelder als Geschenk zum Nikolaus

Kiel (ots)

Feuerwehr appelliert: Überraschen Sie Ihre Lieben mit
einem kleinen Lebensretter
Dieser Lebensretter passt garantiert in jeden Stiefel: "Schenken 
Sie Sicherheit! Schenken Sie einen Rauchmelder!", appellieren der 
Deutsche Feuerwehrverband und der Landesfeuerwehrverband 
Schleswig-Holstein (LFVSH) vor dem Nikolausfest vor allem an alle 
Eltern, die für sich und ihre Kinder ein Stück mehr Sicherheit haben 
wollen. Aber auch für Freunde, Verwandte, Kollegen oder 
Geschäftspartner sind die handlichen Lebensretter ein passendes 
Geschenk.
"Gerade in der Advents- und Weihnachtszeit müssen die Feuerwehren 
immer wieder bei tragischen Brandunglücken helfen, die durch Kerzen 
verursacht wurden", erklärt Kreisbrandmeister Frank Raether, 
zuständiger Abteilungsleiter Prävention beim LFVSH. Während der 
Advents- und Weihnachstzeit 2006 kam es zu rund 50 
weihnachtstypischen Bränden im Land. "Rauchmelder können fast jedem 
Fall das Schlimmste verhindern." Heimrauchmelder mit dem 
VdS-Prüfzeichen gibt es kostengünstig unter anderem in Baumärkten, 
Verbrauchermärkten und im Elektrofachhandel.
Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes fallen in 
Deutschland jährlich über 600 Menschen Bränden zum Opfer. Tausende 
erleiden Verbrennungen und Vergiftungen durch Brandrauch, der 
meistens zum Tode führt. Moderne Haushalte sind angefüllt mit 
Kunststoffen, bei deren Verbrennung giftiger Brandrauch entsteht. 
Dieser Rauch durchdringt in wenigen Minuten die ganze Wohnung. Die 
meisten Brände entstehen nachts. Da dann der Geruchssinn abgeschaltet
ist, werden Schlafende durch das im Brandrauch enthaltene hochgiftige
Kohlenmonoxidgas bewusstlos und ersticken oft schon bevor die 
Feuerwehr alarmiert ist, sagte Raether.
Seit April 2005 besteht in Schleswig-Holstein eine gesetzliche 
Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern in Neubauwohnungen. Durch 
die Änderung der Landesbauordnung (LBO) für Schleswig-Holstein 
müssen: "In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, 
über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils 
mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Geräte müssen so 
eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt 
und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener 
Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2009 
mit Rauchmeldern auszurüsten.
Für einen Mindestschutz gilt als Faustregel: Ein Rauchmelder im 
Flur pro Etage sowie in den Schlafzimmern - vor allem im 
Kinderzimmer! In Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub 
oder Rauch entsteht - etwa Bad oder Küche - sind sie nicht zu 
empfehlen. Die handlichen Geräte lassen sich auch ohne handwerkliches
Geschick an der Zimmerdecke montieren. Mehr Informationen und 
Praxisbeispiele gibt es im Internet unter 
www.rauchmelder-lebensretter.de.

Rückfragen bitte an:

Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Werner Stöwer
Telefon: 0431 - 603 2109
Fax: 0431 - 603 2119
E-Mail: stoewer@lfv-sh.de
http://www.lfv-sh.de

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