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Kennismaking-Kennenlernen Die Generalzolldirektoren von Deutschland und Belgien treffen sich zu Gespräch über Zusammenarbeit

Kennismaking-Kennenlernen
Die Generalzolldirektoren von Deutschland und Belgien treffen sich zu Gespräch über Zusammenarbeit
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Bonn (ots)

Am 04.10. haben sich der Präsident der Generalzolldirektion, Uwe Schröder, und der Leiter der Belgische Douane en Accijnzen, Kristian Vanderwaeren, in Bonn zu einem ersten Kennenlernen und Beratungen über die weitere Zusammenarbeit getroffen. Beide Generalzolldirektoren haben zum 1. Januar 2016 die Leitung ihrer jeweiligen Zollverwaltung übernommen.

Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die Kooperation bei der Bewältigung der Herausforderungen, vor denen der Zoll heute im globalen Welthandel und bei der Schaffung von Sicherheit für Bürger, Staat und Wirtschaft steht. Dabei wurde insbesondere die Umsetzung des seit dem 1. Mai 2016 geltenden neuen Unionszollkodex diskutiert.

Uwe Schröder dankte Herrn Vanderwaeren für seinen Besuch und das konstruktive Gespräch: "Heute hat sich einmal mehr gezeigt: Der persönliche Kontakt auf allen Ebenen ist für uns Zöllner unverzichtbar. Wir brauchen die intensive grenzüberschreitende Zusammenarbeit des Zolls in Europa mehr denn je. Nur Hand in Hand können wir unsere vielen und komplexen Aufgaben als Dienstleister für die Wirtschaft und gleichzeitig als Sicherheitsbehörde gut erledigen. Dazu haben wir mit diesem Gespräch beigetragen."

Vanderwaeren bewertete das Treffen ebenfalls positiv: "Im aktuellen ökonomischen Umfeld des Zolls ist eine enge Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn von entscheidender Bedeutung. Da Deutschland und Belgien wichtige europäische Häfen überwachen, stehen wir vor ähnlichen Herausforderungen. Der Austausch von Ideen und Lösungsstrategien mit meinen deutschen Kollegen ist immer sehr bereichernd. Ich sehe großes Potential für eine engere Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Verwaltungen im europäischen Kontext."

Infobox: UZK

Seit dem 1. Mai 2016 gilt im Zollgebiet der Europäischen Union ein neues Zollrecht. Der sogenannte Zollkodex der Union (UZK) sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Verordnungen der Europäischen Kommission lösen den seit 1992 gültigen Zollkodex ab.

Der UZK soll den internationalen Warenverkehr schneller, sicherer und transparenter machen und Vorteile für Bürger, Wirtschaft und Staat bringen. Die Zollabfertigung wurde deshalb harmonisiert und vereinfacht, der elektronische Datenaustausch ausgebaut, Verfahrenserleichterungen für besonders vertrauenswürdige Wirtschaftsbeteiligte geschaffen und die Möglichkeiten der Risikoanalyse verbessert. Die Schaffung effizienter elektronischer Zollsysteme in allen Mitgliedstaaten soll gewährleisten, dass die Zollvorschriften EU-weit einheitlich angewendet und umgesetzt werden.

Für die Zeit der Entwicklung und Anpassung der dafür erforderlichen IT-Systeme und bis zu deren Anwendung gibt es einen Übergangsrechtsakt (UZK-TDA). Diese Übergangszeit soll nach derzeitiger Rechtslage Ende 2020 abgeschlossen sein.

Ziel des Zolls ist es, den Übergang in das neue Recht möglichst gleitend und reibungslos im ständigen Austausch mit der Wirtschaft zu gestalten. Bestehende Verfahren werden daher zunächst beibehalten. Viele Änderungen werden nicht bereits mit dem 1. Mai 2016 angewendet. Insbesondere genießen bestehende Bewilligungen und Zertifikate Bestandsschutz und gelten bis zu ihrer Neubewertung oder dem Ablauf ihrer Befristung fort.

Zu einigen Regelungen werden auf nationaler und europäischer Ebene noch Diskussionen geführt, die gegebenenfalls noch zu Änderungen der Rechtsakte führen können. Dies wird bei der Gestaltung der Übergangsmaßnahmen berücksichtigt. Die Umsetzung erfolgt auch hier im Dialog mit der Wirtschaft, insbesondere wo technische Anpassungen in IT-Systemen erforderlich sind.

Pressekontakt:

Generalzolldirektion
Pressestelle
Stefan Kirsch
Telefon: 0228/99682 7200
pressestelle.gzd@zoll.bund.de

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