Zoll überprüft Friseurhandwerk Mindestlöhne werden gezahlt
Bonn (ots)
Schwarzarbeit vernichtet legale Arbeitsplätze, lässt die Einnahmen der Sozialversicherung und des Staates wegbrechen und macht einen fairen Wettbewerb unmöglich. Um Schwarzarbeit präventiv entgegen zu wirken, setzt der Zoll auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens und schließt Bündnisse mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Am 15. April 2016 wurde das Bündnis zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung mit dem Friseurhandwerk zwischen dem Zoll, dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks sowie der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di unterzeichnet.
Anknüpfend an das gemeinsame Wirken dieses Bündnisses wurde in der Zeit vom 23.11.2016 bis 24.11.2016 erstmals eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Friseurhandwerk durch rund 2.700 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit durchgeführt. Da seit dem 1. August 2015 jeder Arbeitnehmer im Friseurhandwerk Anspruch auf den Mindestlohn von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde hat, lag das besondere Augenmerk der Kontrollen auf der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes, um "schwarze Schafe" der Branche aufzuspüren. Im Rahmen der bundesweiten Schwerpunktprüfung wurden 6.145 Betriebe überprüft und 15.189 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Erfreuliche Erkenntnis war, dass der gesetzliche Mindestlohn von den Friseurbetrieben überwiegend gezahlt wird. Als Ergebnis der Schwerpunktprüfung wurden dennoch 74 Ermittlungsverfahren durch den Zoll gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingeleitet. Bei den 32 Strafverfahren handelt es sich überwiegend um das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und den illegalen Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel. Die 42 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren betreffen hauptsächlich die Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung und Verletzungen der Aufzeichnungspflicht. In nur sechs Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Unterschreitung des Mindestlohnes eingeleitet. In circa 1.100 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich. Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll.de.
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