10 Jahre enge Zusammenarbeit im Kampf gegen Produktpiraterie Deutsch-russische Gespräche
Bonn (ots)
Am 15. und 16. November 2017 begrüßte Jürgen Hartlich, Direktionspräsident in der Generalzolldirektion, in München hochrangige Gäste aus der Russischen Föderation zur 10-jährigen erfolgreichen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Produktpiraterie. Produkt- und Markenpiraterie verursacht in steigendem Maße volkswirtschaftlichen Schaden. Produktfälscher agieren dabei nicht nur national, sondern sind international verknüpft. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Zollbehörden und enger Erfahrungsaustausch zwischen den Zollverwaltungen sind deshalb besonders wichtig. Wie man sich gegen diese Form der Wirtschaftskriminalität am besten zur Wehr setzt, war Thema zweitägiger Gespräche zwischen der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz ( ZGR) bei der Generalzolldirektion und dem Föderalen Zolldienst der Russischen Föderation. Gastgeber Jürgen Hartlich betonte ebenfalls die besondere Bedeutung einer engen Zusammenarbeit: "Ein guter Informationsaustausch und die Berücksichtigung positiver Erfahrungen anderer Zollverwaltungen sind unbedingt notwendig, um den Fälschern - zum Wohle der Wirtschaft sowie der Verbraucher - besonders wirksam entgegen wirken zu können." Weitere Themenschwerpunkte waren u.a. die Erfahrungen des deutschen Zolls bei der Umsetzung der am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Produktpiraterieverordnung der EU. Besonderes Interesse fand bei den russischen Zöllnern das web-basiertes Fachverfahren ZGR online. Über diese Plattform können Firmen dem deutschen Zoll leicht und schnell Informationen zum Erkennen von gefälschten Produkten übermitteln. Die Anwendung unterstützt die Zöllnerinnen und Zöllner bei der täglichen Arbeit bei der gezielten Durchführung von Warenkontrollen.
Infobox:
Im Jahr 2016 hat der deutsche Zoll 3,4 Millionen Waren im Wert von 172 Millionen Euro angehalten und vernichtet. Im Vergleich zum Vorjahr konnte damit das Aufgriffsvolumen um über 40 % gesteigert werden. Der überwiegende Teil der Fälschungen kommt aus dem asiatischen Raum. Bei Nichtunionswaren wird der Zoll auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 vom 12. Juni 2013 (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:181:0015:0034:DE:PDF) tätig. Voraussetzung für das Tätigwerden der Zollbehörde ist ein bewilligter Antrag eines Schutzrechteinhabers. Der Zoll kann dann Waren, bei denen der Verdacht einer Rechtsverletzung besteht, anhalten. Einen Überblick über die wesentlichen Verfahrensregeln der Verordnung finden Sie hier. (http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Gewerblicher-Rechtsschutz/Marken-und-Produktpiraterie/Taetigwerden-der-Zollbehoerden/Taetigwerden-nach-Gemeinschaftsrecht/ueberblick_faq.html?nn=29712
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