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Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz informiert auf der Grünen Woche in Berlin

Berlin (ots)

Vom 19. bis zum 28.01.2018 erläutern Experten der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) der Direktion VI der Generalzolldirektion interessierten Ausstellern und Besuchern auf der Grünen Woche in Berlin, wie der Zoll Inhaber von geschützten geografischen Herkunftsangaben wirkungsvoll dabei unterstützt, betrügerische Nachahmerprodukte vom europäischen Markt fern zu halten. An den ersten beiden Messetagen stehen zusätzlich Experten des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) für Fragen zu den Einzelheiten des Eintragungsverfahrens für geografische Angaben/Ursprungsbezeichnungen beim DPMA zur Verfügung. Unterstützt wird der Messestand von Vertretern des Hauptzollamts Berlin. Besucher haben die Möglichkeit, in einem persönlichen Gespräch mehr über die Arten von geografischen Herkunftsangaben und deren Bedeutung für die Verbraucher zu erfahren. Erzeuger und insbesondere Verbände, die bereits Inhaber einer geschützten geografischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung sind, erhalten am Messestand Informationen darüber, wie sie Ihre Rechte erfolgreich gegen Verletzungen verteidigen und was sie dafür tun müssen, dass die Zollstellen in Deutschland oder unionsweit an den EU-Außengrenzen Nachahmerprodukte aus dem Verkehr ziehen. Der Informationsstand der ZGR befindet sich in Halle 5.2. und hat die Standnummer 148.

Infotext:

Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) der Direktion VI der Generalzolldirektion ist die in Deutschland zuständige Stelle für die Bearbeitung von sog. Grenzbeschlagnahmeanträgen. Jeder Inhaber einer eingetragenen geografischen Angabe/Ursprungsbezeichnung hat die Möglichkeit, bei der ZGR einen derartigen Antrag zu stellen. Liegen alle Voraussetzungen vor, gibt die ZGR dem Antrag statt und alle Zollstellen in Deutschland oder EU-weit werden tätig, wenn sie, z.B. bei der Einfuhr, Waren feststellen, die die Rechte des Antragstellers verletzen. Die Eintragung geografischer Angaben/Ursprungsbezeichnungen wird in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt beantragt und erfolgt, nach ausführlicher Prüfung beider Behörden, durch die EU - Kommission.

Pressekontakt:

Generalzolldirektion
Pressestelle
Jürgen Wamser
Telefon: 0228 303 11605
Pressestelle.gzd@zoll.bund.de

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