Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf Bundesweite Schwerpunktprüfung im Taxigewerbe
Bonn (ots)
Am 2. und 5. März 2018 überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung das Taxigewerbe. Erste Ergebnisse liegen nun vor. Im Zentrum dieser Prüfung standen die Fahrer und Betreiber von Taxiunternehmen. Trotz der in der letzten Woche herrschenden schwierigen Witterungsbedingungen haben über 2.500 Zöllnerinnen und Zöllner rund 3.150 Objekte geprüft und dabei ca, 6.450 Fahrerinnen und Fahrer nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Ziel der Schwerpunktprüfung war es, unangemessene Arbeitsbedingungen im Taxigewerbe aufzudecken. Deshalb wurden insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern überprüft. Neben den Befragungen der Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen wurden in rund 1.100 Fällen Geschäftsunterlagen bei den Taxiunternehmen eingesehen. Die bisherigen Erkenntnisse führten zur Einleitung von 21 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es ergaben sich Hinweise auf Unterschreitungen des Mindestlohns, sowie gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, das Nichtmitführen von Ausweispapieren und das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen. In rund 1.200 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich. Neben Hinweisen auf Mindestlohnunterschreitungen betreffen diese auch sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und die illegale Ausländerbeschäftigung.
Der Zoll wurde durch 385 Beschäftigte von den Konzessionsvergabestellen, den Eichämtern, der Landesfinanzverwaltung und der Polizei unterstützt. Dadurch konnten auch Verletzungen der Eichsiegel an den Taxametern festgestellt werden. Daraufhin wurden die betroffenen Taxen stillgelegt.
Regionale Informationen liegen den jeweiligen Hauptzollämtern vor.
Zusatzinformation
Die im Taxigewerbe beschäftigten Arbeitnehmer unterliegen den Mindestlohnregelungen nach dem Mindestlohngesetz. Der Mindestlohn beträgt aktuell 8,84 Euro.
Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de und www.zoll.de.
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