Gespräch mit Wirtschaft und Politik zu Zollverfahren mit Schweizer Kraftfahrzeugen
Rhein (ots)
Gemeinsame Medieninformation der Generalzolldirektion, der Mitglieder des Bundestages Frau Rita Schwarzelühr-Sutter, Herr Dr. Johannes Fechner, Herr Felix Schreiner, Herr Armin Schuster, der Industrie- und Handelskammern Hochrhein-Bodensee, Region Stuttgart und Südlicher Oberrhein sowie der Handwerkskammern Freiburg und Konstanz
Am 9. April 2018 fand auf Einladung der Generalzolldirektion unter Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen sowie der örtlichen Hauptzollämter ein Gespräch beim Zollamt Weil am Rhein-Autobahn mit Vertretern der Industrie- und Handelskammern Hochrhein-Bodensee, Region Stuttgart und Südlicher Oberrhein sowie den Handwerkskammern Freiburg und Konstanz statt. Thema dieses Informationsaustausches waren die zollrechtlichen und wirtschaftlichen Folgen, wenn Schweizer Fahrzeuge für Arbeiten nach Deutschland eingeführt werden. An dem Treffen nahmen auch die Mitglieder des Bundestages Frau Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), Herr Dr. Johannes Fechner (SPD), Herr Felix Schreiner (CDU) und Herr Armin Schuster (CDU) teil, die sich dafür aussprachen, die Möglichkeiten von Verfahrensvereinfachungen vollumfänglich auszuschöpfen. Das Gespräch bot insbesondere den Vertretern der Kammern die Gelegenheit, die in der Praxis auftretenden Unsicherheiten darzulegen und ermöglichte es in der darauffolgenden Diskussion Optimierungsmöglichkeiten in der praktischen Anwendung aufzuzeigen. Aufgrund des europäischen Zollrechts, das den rechtlichen Rahmen im Geltungsgebiet der gesamten Europäischen Union festlegt, erhebt der Zoll in Abhängigkeit der Zollverfahren eine Sicherheit, die bei der Einfuhr von Fahrzeugen bis zu 29 % des Fahrzeugwertes betragen kann. Um Unsicherheiten bei der Einfuhr zu vermeiden, wird der Zoll in Abstimmung mit den Wirtschaftskammern Verfahrenshinweise zur Verfügung stellen, die die Abgrenzung der Zollverfahren erleichtern. Die Wahl des zutreffenden Zollverfahrens ist Voraussetzung für die Erfüllung der damit verbundenen Förmlichkeiten, wie beispielsweise die Form der Zollanmeldung oder die Notwendigkeit einer Sicherheitsleistung. Die Möglichkeiten einer Sicherheitsleistung und Optionen einer eventuellen Reduzierung werden ebenfalls Gegenstand der Verfahrenshinweise sein. Die Zollverwaltung und die Wirtschaftskammern werden hierzu weiter in Kontakt bleiben, um im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Verfahren zu vereinfachen.
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