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Tag der Artenvielfalt- KEIN Tag wie jeder andere für den Zoll

Tag der Artenvielfalt-
KEIN Tag wie jeder andere für den Zoll
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Bonn (ots)

Heute ist der internationale Tag der biologischen Vielfalt. Für den Zoll eine wichtige Aufgabe: Zum Schutz von Tieren und Pflanzen überwacht er den internationalen Warenverkehr.

Eine intakte Natur versorgt uns mit sauberer Luft, frischem Trinkwasser, liefert uns wertvolle Rohstoffe. Voraussetzung dafür, dass die Natur dies tun kann, ist ihre Vielfalt und ihr Reichtum. Um Bewusstsein für diese Vielfalt und ihre Bedeutung für den Menschen zu stärken, haben die Vereinten Nationen den 22. Mai eines jeden Jahres zum Internationalen Tag der Artenvielfalt oder Tag der Biodiversität ausgerufen. Die Arbeit des Zolls trägt zum Erhalt der vom Aussterben bedrohten Arten bei. Zum Schutz der Tiere und Pflanzen überwacht der Zoll die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Rund 5.600 Tierarten und 30.000 Pflanzenarten unterliegen diesem besonderen Schutz. Artgeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Dabei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Wegen transportiert werden. So waren im Jahr 2017 934 Aufgriffe von artgeschützten Tieren und Pflanzen mit 45.134 beschlagnahmten Exemplaren das Resultat zöllnerischer Aufmerksamkeit. Das illegale Verbringen geschützter Tier- und Pflanzenarten erfolgt oft im Flugverkehr, wo sowohl im gewerblichen Bereich als auch im Reiseverkehr lebende und tote Tiere und Pflanzen als Urlaubssouvenirs nach Deutschland mitgebracht werden. Die exotischen Souvenirs, im Urlaubsland oft teuer erstanden, werden bei der Einreise in die Europäische Union zumindest weggenommen. Zusätzlich drohen oftmals empfindliche Strafen. Ein eindrucksvoller Erfolg des Zolls im Jahr 2017 im Bereich des gewerblichen Verkehrs war die Beschlagnahme von 405 Kilogramm getrockneter Haifischflossen im Luftverkehr auf dem Weg von Mexiko nach Hongkong, die am Flughafen Frankfurt am Main ohne die erforderlichen Dokumente aufgegriffen wurden. Hier wurde nach Einschaltung eines Sachverständigen der Weitertransport verhindert. Eine weitere große Herausforderung im Rahmen des Artenschutzes ist die Überwachung des grenzüberschreitenden Postverkehrs, der durch den steigenden internationalen Internethandel stetig zunimmt. Seit Unterschutzstellung von Palisanderholz im Februar 2017 ist zum Beispiel aufgrund des Onlinehandels mit Musikinstrumenten eine Vielzahl von Beschlagnahmen zu verzeichnen. Weiterhin liegen aus Ländern wie Thailand typische Lederwaren wie Schuhe, Handtaschen, Geldbörsen und Gürtel aus Krokodil-/Alligatoren- oder Schlangenleder oder exotische lebende Pflanzen wie Orchideen oder Kakteen beim Online-Handel im Trend.

INFOBOX

Eine Auflistung der in den Urlaubsregionen angebotenen geschützten Arten ist unter www.artenschutz-online.de abrufbar. Weitergehende Informationen zum aktuellen Schutzstatus von Tieren und Pflanzen finden Sie unter www.wisia.de oder www.cites.bfn.de.

Pressekontakt:

Generalzolldirektion
Pressestelle
Yvonne Schamber
Telefon: 0228 303 11611
Pressestelle.GZD@zoll.bund.de

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