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Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf Bundesweite Schwerpunktprüfung in der Branche Kurier-, Express- und Paketdienstleister

Bonn (ots)

Am 8. Februar 2019 überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Branche der Kurier-, Express- und Paketdienstleister. Seit dem 1. Januar 2019 gilt in dieser Branche der allgemeine Mindestlohn von 9,19 Euro je Stunde. Die Branche stand zuletzt häufiger wegen unzulässiger Arbeitsbedingungen im Pressefokus. Bereits in den frühen Morgenstunden waren insgesamt 2.923 Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit im Einsatz und haben 12.135 sowohl in- als auch ausländische Fahrer nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Ziel der Schwerpunktprüfung war es, unangemessene Arbeitsbedingungen in der Branche Kurier, Express- und Paketdienstleister aufzudecken. Deshalb wurden insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern überprüft. Zudem wurde der Zoll durch 222 Beschäftigte der Finanzbehörden, Ordnungsämter und der Polizei unterstützt. Neben den Befragungen der Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen wurden in 356 Fällen Geschäftsunterlagen der Unternehmen überprüft. Die bisherigen Erkenntnisse führten zur Einleitung von 25 Strafverfahren wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegaler Beschäftigung von Ausländern. Ferner wurden 49 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten und ausländerrechtliche Bestimmungen eingeleitet. In 2.143 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.

Die lokalen Ergebnisse erfragen Sie bitte bei den örtlichen Behörden.

Pressekontakt:

Generalzolldirektion
Pressestelle
Klaus Salzsieder
Telefon: 0221/22255-3828
pressestelle.gzd@zoll.bund.de

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